Das von NRW wird wahrscheinlich überall so anerkannt, weil es da i.d.R. am vernünftigsten abläuft. Umgekehrt von Bayern nach NRW könnte es z.B. zu Überraschungen kommen.
Grundlage der Feuerwehrausbildung sind nicht (bzw. nicht abschließend) die Feuerwehrgesetze, sondern die DV 2. Ist die eingeführt und die Lehrgänge entsprechend durchgeführt/bescheinigt, wird man keine Probleme haben.




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