Also bei uns ist das so (RLP) , dass die Personen den B-Schein mindestens 2 Jahre haben müssen und im Moment wird auf Landesebene geklärt, wer denn entsprechende Einweisungen und Fahrberechtigungen erteilen/ausstellen darf. Auf jeden Fall muss derjenige den C-Schein schon ein paar Jahre besitzen, wie lange müsste ich mal auf dem Schreiben in unserem GH schauen, welches da vor kurzem reingeflattert ist.

Grüße,

Heros