Da sieht man mal wieder wie aktuell unsere Infoschreiben sind....
Danke für die Korrektur, überhose.
Wer hat aber ernsthaft bei einer Einsatzfahrt sein Fahrerlaubniszettelirgendwas dabei?
Wer hat überhaupt den normalen Führerschein dabei?
§2 Fahrberechtigung
(3)"Der Nachweis der Fahrberechtigung ist zusätzlich zum Führerschein von den Berechtigten während der Fahrt mitzuführen und den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen."
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