Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
Angenommen der Einsatzleiter, z.B. der erste Gruppenführer gibt die Rückmeldung an die FEZ "keine weiteren Kräfte" und es meldet sich trotzdem ein Fahrzeug bei mir aus, wie ist hier das Vorgehen? Wenn ich sage, sie sollen warten und sie trotzdem rausfahren, sind sie dann quasi für sich selbst verantwortlich? Das Fahrzeug wird ja dazu "befohlen" zu warten. Fahren sie also auf eigene Gefahr und gelten als nich alarmiert?
Kann mir vorstellen, dass das bei einer späteren Rechtsstreitigkeit z.B. wegen Problemen auf einer Sonderrechts-/Sondersignalfahrt oder der Abrechnung einer Kostenerstattung durchaus so gesehen wird.

Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
PS: Hast du evtl. eine Quelle?
Zur ersten Antwort oder zur zweiten?
bei 1: LBKG (Einsatzleitung), FwVO (FEZ -> Pflicht in jeder Kommune), tlw. auch FüRi (Aufgabenbeschreibung/Weisungsbefugnis FEZ)
bei 2: Glaskugel i.V.m. bekannten, ähnlich gelagerten Urteilen z.B. zu den Kostenerstattungen. Wer da alarmiert und gegebenenfalls auch vor Ort war, aber nicht real tätig wurde und dann trotzdem auf dem Kostenbescheid auftaucht, wird regelmäßig vom Gericht wieder ausradiert.