Kann mir vorstellen, dass das bei einer späteren Rechtsstreitigkeit z.B. wegen Problemen auf einer Sonderrechts-/Sondersignalfahrt oder der Abrechnung einer Kostenerstattung durchaus so gesehen wird.
Zur ersten Antwort oder zur zweiten?
bei 1: LBKG (Einsatzleitung), FwVO (FEZ -> Pflicht in jeder Kommune), tlw. auch FüRi (Aufgabenbeschreibung/Weisungsbefugnis FEZ)
bei 2: Glaskugel i.V.m. bekannten, ähnlich gelagerten Urteilen z.B. zu den Kostenerstattungen. Wer da alarmiert und gegebenenfalls auch vor Ort war, aber nicht real tätig wurde und dann trotzdem auf dem Kostenbescheid auftaucht, wird regelmäßig vom Gericht wieder ausradiert.