Hallo zusammen,

ich hätte hier mal aus gegebenem Anlass ein paar Fragen an die Rechtsfüchse hier:

In RLP ist ja die Leitstelle, in unserem Fall die der BF, für die Erstalarmierung zuständig. Nun wurde bei einer Alarmierung von 2 Wehren unserer VG unsere Zentrale besetzt und auch so bei der Leitstelle gemeldet. Man muss dazu sagen, dass in diesen beiden Wehren die Tagesbereitschaft wirklich sehr schlecht aussieht und wir in der Zentrale manchmal mehr Leute sind. Normal ist die BF Leitstelle jetzt raus, da ja die FEZ Nachalarmierungen durchführen kann etc.
Die erste Wehr meldete sich aus und wir warteten ab. Als nach ca 10 Minuten die erste Wehr noch auf Anfahrt war, meldete sich die BF, dass sie jetzt die 2. Wehr nachalarmieren müssten, denn diese hatte sich noch nicht gemeldet. Ich überzeugte die LST davon dass wir schon wissen was wir tuen und erstmal die Lagemeldung von Wehr 1 abwarten. War auch nur ein kleiner Einsatz.

1. Ist die BF-Leitstelle in RLP einer FEZ gegenüber Weisungsbefugt?

2. Ist eine FEZ den Fahrzeugen anderer Wehren gegenüber Weisungsbefugt?
Also darf ich als FEZ-Personal entscheiden ob ein Fahrzeug stehen bleibt, oder muss ich sie Fahren lassen?

Ich danke euch schonmal für Antworten.

Grüße,

Heros