Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 33

Thema: Rechtliche Fragen

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.04.2011
    Beiträge
    31

    Rechtliche Fragen

    Hallo,

    und zwar habe ich folgendes für unsere Feuerwehr vor. Ich möchte per BOSMon und einem PC 5-Ton Schleifen auswerten und dann per Alarmierungstool eine SMS Alarmierung einleiten.

    Soweit so gut funktioniert auch wunderbar nur jetzt kommt der Hacken.

    Ich verwende momentan einen Funkscanner zum abhören unseres BOS Funkkanals damit ich die 5-Ton Folgen bekomme, jedoch ist mir von unserem KBI gesagt worden ich soll die Finger von einem Funkscanner lassen sonst könnte es rechtliche Schwierigkeiten geben.

    Wie ist hier die Rechtslage? Wie mach ich es richtig?

    Hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Chris

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Wie mach ich es richtig?
    FMEs für die zu alarmierenden Feuerwehrmänner kaufen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    11.04.2011
    Beiträge
    31
    Das ist mir schon klar. Aber leider ist die Realität die, dass Gemeinden kein Geld haben und es vorallem nicht wirklich für die Feuerwehr ausgeben!!!!

    Das dazu aber es geht darum eine SMS Alarmierung zu installieren.

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Das dazu aber es geht darum eine SMS Alarmierung zu installieren.
    Du hast nach der Rechtslage gefragt wie du es richtig machst.
    Die Rechtslage sagt. SMS Alarmierung ist nicht zulässig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    11.08.2010
    Beiträge
    110
    Nenn es einfach SMS-Einsatzinformation und schon meckert diesbezüglich keiner mehr. Es darf nur die generelle Alarmeirung nicht ersetzen sondern nur unterstützen um damit mehr Kameraden wie ohne SMS zu erreichen.
    Bzgl. des Scanners kann ich dir leider keine Infiormationen geben.

  6. #6
    Registriert seit
    11.04.2011
    Beiträge
    31
    Zitat Zitat von phaun Beitrag anzeigen
    Nenn es einfach SMS-Einsatzinformation und schon meckert diesbezüglich keiner mehr. Es darf nur die generelle Alarmeirung nicht ersetzen sondern nur unterstützen um damit mehr Kameraden wie ohne SMS zu erreichen.
    Bzgl. des Scanners kann ich dir leider keine Infiormationen geben.
    Ja genau so meine ich das!:) Es ist als Zusatzalarnierung gedacht!

    Mir geht's nicht um die rechtliche Lage mit der SMS Alarmierung sondern um die rechtliche Lage mit einem Scanner zu arbeiten!

    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich einen Funkmeldeempfänger zu nehmen und dort das Lautsprechersignal ab zu greifen!?!?

  7. #7
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von themasterchris Beitrag anzeigen
    Eine andere Möglichkeit wäre natürlich einen Funkmeldeempfänger zu nehmen und dort das Lautsprechersignal ab zu greifen!?!?
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Denkst Du dir das eigentlich alles alleine aus?

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Denkst Du dir das eigentlich alles alleine aus?
    Nein, zufälligerweise wird gerade in einem Landkreis in Bayern gegen einen KBR ermittelt, der von der Leitstelle eine SMS Info zu einem laufenden Einsatz erhalten hat.
    Dieser fuhr mit Blaulicht und Horn aufgrund dieser Info zu dieser Einsatzstelle und baute einen Unfall.
    Nun ermittelt die Polizei, da der KBR "NICHT" alarmiert wurde und somit "NICHT" mit Sondersignal zum Einsatz fahren hätte dürfen.
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Nein, zufälligerweise wird gerade in einem Landkreis in Bayern gegen einen KBR ermittelt, der von der Leitstelle eine SMS Info zu einem laufenden Einsatz erhalten hat.
    Dieser fuhr mit Blaulicht und Horn aufgrund dieser Info zu dieser Einsatzstelle und baute einen Unfall.
    Nun ermittelt die Polizei, da der KBR "NICHT" alarmiert wurde und somit "NICHT" mit Sondersignal zum Einsatz fahren hätte dürfen.
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
    Also bei dir Typischer Fall von "etwas gehört, aber den Zusammenhang nicht verstanden!"

    Denn entscheident an der ganzen Sache dürfte das sein:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der Leiter der Leitstelle sagt auch, der KBR wurde nicht alarmiert, sondern nur informiert.
    Wenn aus der SMS hervorging das es halt nur eine "INFO" war, dann wurde er auch nicht Alarmiert. Genausowenig wie jemand Alarmiert ist der über seinen DME einen Text als Info bekommt. Kommt in Digitalalarmversorgten Gebieten sehr häufig vor das auch schlichte Infos versendet werden... (An Führungskräfte)

    Nicht der Übermittlungsweg - sondern der Inhalt ist ausschlaggebend!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  11. #11
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Du hast nach der Rechtslage gefragt wie du es richtig machst.
    Die Rechtslage sagt. SMS Alarmierung ist nicht zulässig.
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Das wäre die einzigste Möglichkeit eine Zusatzinformation zu realisieren.
    Sobald aber jemand kommt, der nicht im Bereich des hörbaren der Sirene war und auch kein FME hat und nur aufgrund der SMS kam, gilt dieser Feuerwehrmann nicht als alarmiert.
    Er ist nicht die Feuerwehr im Sinne der StVO und versichert ist er mit Sicherheit auch nicht.
    Wie kommst du denn auf diesen Blödsinn...
    Natürlich ist eine SMS Alarmierung -unter einhaltung gewisser Fernmelderechtlichen Spielregeln- zulässig!

    Nur:
    SMS Alarmierung ist KEIN zugelassenes "Erstalarmierungsmittel", sie bietet ausdrücklich keine Alarmierungssicherheit und darf demzufolge nicht bei der Planung der Alarmierung berücksichtigt werden. Somit ist diese immer nur eine Ergänzung zu einem zwingend ausreichend vorhandenem ersten Alarmierungsweg! Aber sie ist NICHT Verboten.

    Und wenn die "SMS Alarmierung" offiziell eingeführt ist, der Wehrleiter also gesagt hat, solltet ihr eine SMS bekommen - dann kommt bitte zum Einsatz sofern es von der Entfernung Sinn macht, auch wenn ihr die Sirene nicht gehört habt weil gerade: im Keller, am Arbeiten mit Motorgerät, oder genau an dem Punkt der Gemeinde wo man die nicht hört, dann darf sich der Empfänger trotzdem als Alarmiert betrachten...

    Sonst würde das ja auch bedeuten: ICh darf niemanden Anrufen, niemanden persöhnlich Ansprechen, keinen Boten schicken usw... Wer nicht durch Sirene oder Melder zum Einsatz gerufen wurde den darf ich nicht Einsetzen wenn ich den anderweitig erreiche..

    Etwas anderes mag das bei einer "privaten" SMS Alarmierung sein, also wenn Feuerwehrmännchen Walter daheim seinen Scanner/Melder benutzt und dann die SMS an seine Freunde -auch bei der Feuerwehr- automatisiert weiterleitet.
    Wenn dann einer seiner Freunde auf der Anreise von weit ausserhalb des Alarmierungsgebietes einen Unfall hat könnte es zu rechtlichen Problemen kommen...

    GRuß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  12. #12
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Aber sie ist NICHT Verboten.
    In Niedersachsen zB ist sie verboten.

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Und wenn die "SMS Alarmierung" offiziell eingeführt ist, der Wehrleiter also gesagt hat, solltet ihr eine SMS bekommen - dann kommt bitte zum Einsatz sofern es von der Entfernung Sinn macht, auch wenn ihr die Sirene nicht gehört habt weil gerade: im Keller, am Arbeiten mit Motorgerät, oder genau an dem Punkt der Gemeinde wo man die nicht hört, dann darf sich der Empfänger trotzdem als Alarmiert betrachten...
    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.

    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Sonst würde das ja auch bedeuten: ICh darf niemanden Anrufen, niemanden persöhnlich Ansprechen, keinen Boten schicken usw... Wer nicht durch Sirene oder Melder zum Einsatz gerufen wurde den darf ich nicht Einsetzen wenn ich den anderweitig erreiche..
    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    In Niedersachsen zB ist sie verboten.


    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.


    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Du verstehst es immer noch nicht...
    Die TR verbietet erst mal gar nichts! Das sind die Richtlinien wie ein Gerät beschaffen sein muss um einen FuG Stempel zu bekommen - mehr nicht! Und mit Mobilfunk - da haben die GAR NICHTS MIT ZU TUN! Über die Zulässigkeit im BOS Funk entscheidet die Meterwellenrichtlinie bzw. die Nachfolgeverordnung.
    ABER: Dieses Werk regelt NUR die Frequenznutzung im Rahmen des Funkbetriebes der BOS.
    NICHTS SONST. Es geht nur um den Funkbetrieb und hat mit den sonstigen Dienstbetrieb nichts zu tun! Daher KANN dieses Werk auch keine SMS Alarmierung verbieten. Da Mobilfunk kein BOS Funk ist, hat dieses Werk überhaupt keinen Einfluss darauf.

    Ich dachte du bist bei der Berufsfeuerwehr? Dann sollte dir das Unterstellungsverhältniss und die Hierarchie doch klar sein... Oder verwechsle ich dich da? So wie du hier die unterschiedlichsten Themenkomplexe und REchtsnormen miteinander vermengst...
    Das müsste ein Beamter aber besser wissen.

    Der Wehrleiter ist für mich (NRW) der höchste Feuerwehrler der Stadt und nimmt als solcher im Namen des Bürgermeisters alle Die Feuerwehr betreffenden organisatorischen Amtshandlungen war. In anderen Bundesländern mag Wehrleiter eine andere Bedeutung haben, bitte hier den jeweiligen Begriff für den höchsten Kommunalen FWler einsetzen.

    In dieser Funktion bestimmt der Wehrleiter in letzter Instanz auch über die AAO. Sprich - er entscheidet wer wann und wo kommen muss. Wenn er bestimmt: Sobald du über einen der folgenden Wege von einem Einsatz erfährst und nicht weiter als X Minuten entfernt bsit hast du zu kommen:
    Die Wege: 1. Sirene, 2. Melder, 3. SMS, 4. Rauchzeichen, 5. Leicht bekleidete Jungfrau auf weißen Pferd... usw, usf.

    Die Fermeldetechnische Zulässigkeit hat erst einmal nichts mit der Wahrnehmung der Dienstpflicht zu tun - aber gar nichts! Das sind zwei völlig andere Themenkomplexe.

    Und dieses Beispiel geht sowieso völlig am Thema vorbei:
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Du schreibst was von einer Person die Alarmiert wird und eine weitere Person unterrichtet deren Alarmierung gar nicht beabsichtigt war! Das ist doch was völlig anderes.
    Wobei: Falls es eine Anweisung des Wehrführers gibt die Besagt -"IMMER wenn Ihr von einem Einsatz erfahrt kommt bitte"- Dann ist diese Person ab der Mitteilung ebenfalls alarmiert.
    Ohne eine solche Anweisung würde aber ganz kalr ein eigenmächtiges Handeln vorliegen...

    Laut der Aussage des TE gehe ich aber mal davon aus, das die jeweilige SMS nur an diejenigen gehen soll, die vom Wehrführer dafür vorgesehen sind. Also ein völlig anderer Fall.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  14. #14
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Der Wehrführer kann gar nichts einführen.
    In der TR-BOS sind die Spielregeln für die Funkalarmierung klar definiert.
    Da Mobilfunk auch Funk ist wird durch die TR-BOS die "SMS-Alarmierung" klar ausgeschlossen.
    Das werde ich meinem Einheitsführer beim nächsten Mal sagen, wenn er mich für einen nicht dringlichen Einsatz auf dem Handy anruft ...
    Diesen Alleinvertretungsanspruch der TR-BOS gibt es m. M. n. nicht.

    Wie gesagt, es gibt nur Regeln für die Funkalarmierung und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, was Gerichte entscheiden, wenn eine Feuerwehr 2 Schleifen hat.
    Schleife 1 von Person A wird ausgelöst und dieser ruft Person B die nur die Schleife 2 hat zu, daß ein Einsatz ist.
    Wenn da was passiert ... ich wäre auf das Urteil gepannt.
    Ich denke, dass manch ein Richter da nicht so lebensfern ist, wie dieses Forum und andere sich manchmal geben (wieso sollte das überhaupt vor Gericht landen?).

    Im Endeffekt ist entscheidend, dass ausreichend viele, ausreichend qualifizierte FA in ausreichender Zeit am Einsatzort sind. Wie man das erreicht, ist reichlich egal. Ob man das örtlich durch FME, DME, Sirene, SMS, Wachgong, Gong in den Wohnungen, Anruf, Zurufen, Meldereiter, Feuerglocke, Rundsprechanlage oder was weiß ich erreicht, ist soweit ich weiß in keinem Bundesland vorgeschrieben.

    Die Entscheider müssen sich eben bewusst sein, dass sie für ihre Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Verfahren die Verantwortung tragen, wenn es schief geht.

  15. #15
    Registriert seit
    11.04.2011
    Beiträge
    31
    Ah ok! Is zwar recht komisch aber wenn das so ist ok!

    Sprich alle anderen Wehren die als Zusatz SMS Alarmierung haben kämpfen mit dem gleichen Problem?

    Mit einem Funkmeldeempfänger als empfangendes Gerät anstatt eines Scanners bin ich rechtlich auch auf der sicheren Seite falls die Polizei eines Tages mal vor dem Gerätehaus stehen sollte?!?!?!?

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •