Für RLP:
Nein.
Nein.
In den RD, oder allgemein in die Organisationsstruktur kreisfreie Stadt? Falls letzteres, sind die kreisfreien Städte genauso Aufgabenträger des KatS wie die Landkreise.
Ob das, was man da alles vorbringen könnte, tatsächliche Vorteile sind (z.B. Beamte vs. Beschäftigte), weiß der Himmel. Die Kommune könnte sich per BF evtl. Vorteile in der Wirtschaftsansiedlung verschaffen (Ortslöschrabatt etc.). Bei einer BF ist der Leiter der BF der Wehrleiter, bei HA kann das auch ein Ehrenamtler machen. Ob das Sinn macht, sei dahingestellt.