Wer entscheidet in SH wer wann welche der fünf "Einsatz"-TMO Gruppen nutzen darf?

Aus der Gruppen-Verzeichnisstruktur der DigiFunkgeräte in SH geht hervor, dass es neben der Standardgruppe für eine nicht-Pol-BOS (z. B. Feuerwehr) pro Landkreis noch jeweils fünf weitere TMO Gruppen (vermutl. für Großschadenslagen?) zur Verfügung stehen.

Sind diese Gruppen in der Benutzung vergleichbar mit den aktuell vorhandenen 4m "Ausweichkanälen", deren Schaltung von der Leitstelle, Einsatzleitung oder Stab/S6 angewiesen werden kann?


Selbe Frage auch zu den DMO Gruppen. Momentan sind die 2m Kanäle so verteilt, dass es keine Überschneidungen bei aneinander angrenzenden Orten gibt. Wird es für die DMO Gruppen ebenfalls eine solche Verteilung geben oder darf sich eine Organisation frei in den zur Verfügung stehenden Gruppen bedienen?