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Thema: Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab

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  1. #1
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    Zitat Zitat von LST-82
    Die Beamten wiesen den Mann darauf hin, dass das Betreiben eines Funkscanners nicht erlaubt sei.
    Was aber auch nicht korrekt ist. Das Betreiben eines Funkscanners ist grundsätzlich erstmal erlaubt. Es dürfen halt nur Frequenzen/Funkdienste abgehört werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Das wären der klassische Rundfunk, CB-Funk, Amateurfunk, PMR, LPD, Freenet, Wetterfunk etc...

  2. #2
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    Das ist eine Feinheit, die in einem Zeitungsbericht absolut verzichtbar ist.

  3. #3
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    Zumal der Kontext zum BOS-Funk ja nun eindeutig ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose
    Das ist eine Feinheit, die in einem Zeitungsbericht absolut verzichtbar ist.
    Ich würde das nicht als Feinheit bezeichnen...Aber seis drum.

  5. #5
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    nachdem der Link oben nicht geht hier der Artikel zum nachlesen: http://www.newsclick.de/index.jsp/me...artid/13658452
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  6. #6
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    Mir fehlen die Worte!

    Wie kann ein Mensch nur so dumm sein????

  7. #7
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    Och nö, also manche Leute.... selber Schuld, man soll ja auch kein Funk mithören, dann passiert sowas auch nicht :P

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