Was aber auch nicht korrekt ist. Das Betreiben eines Funkscanners ist grundsätzlich erstmal erlaubt. Es dürfen halt nur Frequenzen/Funkdienste abgehört werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Das wären der klassische Rundfunk, CB-Funk, Amateurfunk, PMR, LPD, Freenet, Wetterfunk etc...Zitat von LST-82




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