Zitat Zitat von LST-82
Die Beamten wiesen den Mann darauf hin, dass das Betreiben eines Funkscanners nicht erlaubt sei.
Was aber auch nicht korrekt ist. Das Betreiben eines Funkscanners ist grundsätzlich erstmal erlaubt. Es dürfen halt nur Frequenzen/Funkdienste abgehört werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Das wären der klassische Rundfunk, CB-Funk, Amateurfunk, PMR, LPD, Freenet, Wetterfunk etc...