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Thema: Frührentner im aktiven Dienst Feuerwehr ???

  1. #1
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    Frührentner im aktiven Dienst Feuerwehr ???

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage an die Fachwelt :-)

    In meiner Region möchte ein Frührentner der Feuerwehr beitreten.Er möchte seine Truppmannausbildung machen.Weitere Lehrgänge möchte er nicht machen.Es geht der Feuerwehr um Mitglieder damit die Zahlen gut aussehen.

    Der Frührentner ist 34 und hatte vor Jahren einen schweren Motorradunfall.Laufen geht einigermaßen.Bücken und knien sind sehr schwer.Einige Körperteile sind taub.Kein Geschmacksempfinden.Weder riechen noch schmecken.

    Mir bereitet das ganze Kopfschmerzen.Was sagen die Fachleute zu deisem Thema?

    Noch als Zusatz: Bundesland Niedersachsen

    Gruß firefraggle

  2. #2
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    ganz einfach .... ab zur G26 oder G21 untersuchung... was dort rauskommt ist Fakt...
    Sagt der Doc. OK oder nicht..... aber zu 80 % sag ich bedingt einsatzfähig .....
    Gruß MasterOfFire

  3. #3
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    Bei den beschriebenen gesundheitlichen Problemen dürfte er spätestens bei der praktischen Truppmannausbildung Probleme haben, die Lernziele zu erreichen.

  4. #4
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    für so etwas gibt es doch die Eingangsuntersuchung beim Feuerwehrarzt, sagt der Ja, dann ist alles ok.

  5. #5
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    Ich sehe das auch eher skeptisch.
    Nur um die Zahlen zu frisieren, Aktive aufzunehmen, halte ich für zumindest bedenklich.

    Klarheit könnte der Besuch des potentiellen Kameraden beim Amtsarzt, der FUK, oder bei einem anerkannten Facharzt, der auch Arbeitstauglichkeitschecks machen darf, bringen.

    Allein die Einschränkung, er möchte lediglich den TM machen, ist für mich persönlich ein "No go".
    Eine Einsatzkraft bringt im Einsatz gar nichts, wenn sie dauerhaft bei jedem Pups sagt, sie könne dies oder das (Leitern holen und in Stellung bringen, Schläuche tragen und verlegen/einrollen, Standrohr tragen und setzen, etc. ...) aus gesundheiitlichen Gründen nicht machen.

    Wofür soll die Person denn verlässlich eingesetzt werden?
    Verkehrslenkung? Absicherung? Atemschutzüberwachung (ASÜ)? Gerade letzteres setzt erstens die Teilnahme am Sprechfunklehrgang voraus, was aber wiederum der Äußerung, außer TM keine weiteren Lehtrgänge besuchen zu wollen, widerspricht. Ferner sollte die Person für die Verwendung in der ASÜ den Lehrgang zum AGT absolviert haben, um die Grundsätze des Atemschutzeinsatzes zu kennen/beherrschen.

    Ihr seht also, es bleiben extrem viele Fragen offen...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Meine Meinung ist das er z.b das Feuerwehrhaus besetzt, die FEZ, oder am ELW als Melder bzw als Funker eingesetzt werden könnte, oder sollte!
    Aber in der heutigen Zeit kann sich kaum einer Erlauben einen Ehrnamtlichen abzulehnen, wobei der Einsatz an " Vorderster Front " sicherlich nicht in Frage kommt!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  7. #7
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Laufen geht einigermaßen.Bücken und knien sind sehr schwer.Einige Körperteile sind taub.Kein Geschmacksempfinden.Weder riechen noch schmecken.
    Vorab, da sich ja doch wieder einer an meiner Meinung stören wird: Ja, für ihn selbst ist das eine Scheißsituation, die ich niemandem wünsche, und wo ich höchsten Respekt für diejenigen habe, die damit ihr Leben weiterhin meistern.

    Aber: Feuerwehrtauglichkeit in meinem Augen ein klares Nein.
    Mir als Wehrführer würde da auch nicht das 08/15-Formular eines Arztes reichen, der vielleicht ohne jedes Hintergrundwissen unter Feuerwehr die örtliche Lach- und Schießgesellschaft mit den lustigen Festen und der Osterfeuerbrandwache sieht, und ihr was gutes tun will wenn jeder irgendwie tauglich ist. Da wäre mir das verbleibende Stück Verantwortung immer noch zuviel.

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Aber in der heutigen Zeit kann sich kaum einer Erlauben einen Ehrnamtlichen abzulehnen
    Doch, auch und gerade heute.
    In einer großen Masse von Feuerwehrleuten ist es einfacher, einzelne Leute mit durchzuziehen, die nicht jede Grundanforderung erfüllen können. Wird die Masse der gesamten Feuerwehrleute weniger, ist jeder mehr gefordert, und es wird immer schwieriger, solche Einzelfälle vernünftig mit einzubeziehen. Richtige Konsequenz wäre eigentlich, wenn die Quantität sinkt, muss die Qualität steigen.
    Im Feuerwehrbereich versucht man lieber sinkende Quantität mit Absenken der Anforderungen zu begegnen. Grob gesagt das, was diverse Armeen schon in diversen Kriegen versucht haben: wenn nix mehr hilft, Schulkinder und Rentner an die Front. Geklappt hat das nie.

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    [...]Grob gesagt das, was diverse Armeen schon in diversen Kriegen versucht haben: wenn nix mehr hilft, Schulkinder und Rentner an die Front. Geklappt hat das nie.
    Das ist zwar krass ausgedrückt, ist aber leider nur zu wahr.
    Abgesehen davon, dass ich Dir voll zustimme.

    Der Ansatz, dass bei sinkender Quantität die Qualität(sanforderung) steigen muss, klingt gut und plausibel.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  9. #9
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Meine Meinung ist das er z.b das Feuerwehrhaus besetzt, die FEZ, oder am ELW als Melder bzw als Funker eingesetzt werden könnte, oder sollte!
    Dafür müsste derjenige aber auch wieder entsprechende Lehrgänge machen, was er ja nicht will.
    Sent from my PC using the Keyboard.

  10. #10
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    Ich denke, man sollte hier auch nicht eventuelle Mediakmente vergessen, die eine solche Tätigkeit nicht zulassen (Stichwort "Drogen").

    Ansonsten stimme ich den Vorpostern zu, kein Feuerwehreinsatz!

  11. #11
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    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Dafür müsste derjenige aber auch wieder entsprechende Lehrgänge machen, was er ja nicht will.
    Vor allem müssten an diesem Standort überhaupt mal ein ELW oder FEZ vorhanden sein.

  12. #12
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    Zusätze !!!

    Hallo,

    schonmal vielen Dank für die Meinungen.Ich aknn noch folgendes hinzufügen:

    1.Hier muss kein Kamerad vor dem Eintritt zum Arzt.Erst ab Lehrgang Atemschutz (G26.3)

    2.Die Feuerwehr die es betrifft besitzt ein LF8.Keine weiteren Fahrzeuge und keine weiteren Funktionen wie z.b Kreisbereitschaft.Als Ausstattung 4 PA und Löschgeräte für 1 Gruppe.Keine Ausrüstung TH.Nichteinmal Stromegenrator oder ähnliches.Also eine Feuerwehr mit Grundausstattung.

    3.Die Truppmann 1 Anmeldung ist erfolgt.Dieser Kamerad soll ab Februar ausgebildet werden.Sein Probejahr hat er absolviert.Die Feuerwehr übt 1 mal im Monat und auch nur aufm Zettel.Einsätze 5 im Jahr.Also konnte man dort auch keine Eignung oder Einschränkungen feststellen.

    Warum frage ich überhaupt ???

    1.Ich soll diesen Kameraden ausbilden und habe Bauchschmerzen.
    2.Ich fordere diese Wehr 5 mal in Jahr zu größeren Lagen an.Als Einsatzleiter möchte ich aber 100 Prozentige Sicherheit für alle eingesetzten Kräfte.Ich müsste dann an der EST jeden im Auge behalten und jeden persönlich einsetzen.Als Zugführer dann völliger Quatsch.Aber der GF dieser Feuerwehr sieht es anders.

    (das kann einfach nicht meine Aufgabe sein)

    An höherer Stelle höre ich dann immer nur:

    Ach lass den/die doch in Ruhe.Die 5 mal im Jahr wird es schon klappen.Man muss nicht immer alles übertreiben.

    (Mit Sicherheit Fehlverhalten der obersten Führung)

    Im (NBrandSchG) steht: "für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet"

    Tja und da spalten sich die Meinungen.Ich bin kein Arzt.Es wird aber auch kein ärztliches Gutachten (oder ähnlich) angefordert.Wer soll dann also entscheiden was uns das Gesetz sagt?Im Gesetzt hätte stehen müssen: "gesundheitlich geeignet mit Attest" .Dann wäre der Fall einfacher.Atemschutz ohne G26.3 ist ja auch ganz klar geregelt.

    Im schlimmsten Falle werde ich wohl damit Leben müssen.Im Einsatz erkenne ich ihn sowieso.Er ist der einzigste der in Niedersachsen mit dem Schutzanzug Bayern 2000 rumläuft.Und da sagt die FUK Niedersachsen ja auch ganz klar etwas anderes.Der Schutzanzug ist Uralt von Ebay.Also in Niedersachsen so nicht zugelassen.

    Ich warte nochmal 1-2 TAge ab.Vielleicht kommt ja hier noch der entscheidene Beitrag !!!

    Gruß Firefraggle

  13. #13
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    1.Hier muss kein Kamerad vor dem Eintritt zum Arzt.Erst ab Lehrgang Atemschutz (G26.3)
    Neben dem von dir schon genannten NBrandSchG kann man die "gesundheitliche Eignung" auch aus der UVV herausholen (V C53 "Feuerwehr"). Dort steht die "körperliche Eignung" im § 14, in den Erläuterungen findet man das: "Maßgebend für die Forderung sind die landesrechtlichen Bestimmungen. Entscheidend für die körperliche und fachliche Eignung sind Gesundheitszustand, Alter und Leistungsfähigkeit. Bei Zweifeln am Gesundheitszustand soll ein mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauter Arzt den Feuerwehrangehörigen untersuchen."
    Du hast als übergeordnete Führungskraft und/oder Ausbilder solche Zweifel => Ärztliche Untersuchung fordern.

    Ein weiterer Anhaltspunkt wäre: Was sagt die zuständige Unfallkasse dazu?

    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Warum frage ich überhaupt ???
    1.Ich soll diesen Kameraden ausbilden und habe Bauchschmerzen.
    Man kann einen Ausbilder nicht zwingen, den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges zu bescheinigen. Man kann ihn auch nicht zwingen, an einzelne Lehrgangsbesucher geringere bzw. von den Vorgaben abweichende Anforderungen zu stellen. Insofern wäre es eine Möglichkeit, die Lehrgangsteilnahme zuzulassen, und bei objektiver und gleicher Betrachtung aller Teilnehmer dann evtl. nicht jeden bestehen zu lassen (vgl. Anforderungen nach FwDV 2 - ich glaube kaum, dass der Mann das bei objektiver Betrachtung schaffen kann, abgesehen davon, dass ich eine Teilnahme mit nicht zugelassener Schutzkleidung erst gar nicht zulassen würde!).
    Nachteil allerdings: In so einem Fall bist du als Ausbilder der Blödmann. Passiert dem Teilnehmer während des Lehrganges was, bist du (mit) dran, ist der Lehrgang dann mit dem zu erwartenden Ergebnis beendet, wirft dir jeder vor du hättest den Mann extra durchfallen lassen, lässt du ihn bestehen und dann später passiert ihm was, fällt das dümmstenfalls auch wieder auf dich zurück. Und für den Mann selber ist diese Situation ja auch nicht gerade prickelnd.

  14. #14
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Mit Sicherheit Fehlverhalten der obersten Führung
    Auf jeden Fall.

    Der von dir beschrieben GF ist das beste Beispiel für die geballte Inkompetenz einer Führungskraft, welche leider immer mehr Einzug in diese Reihen erhält. Das selbe gilt für die Wehrführung.

    Ich finde es Verantwortungslos und gefährlich, aber solche "Querschießer" gibts immer und das bekommt man aus denen auch nicht so einfach raus.
    Sent from my PC using the Keyboard.

  15. #15
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    Wenn er Frührentner ist dann würde ihm doch schon bescheinigt das er Arbeitsunfähig ist.

    Wer nicht arbeiten gehen kann, der kann auch nicht zur Feuerwehr.
    (Ist zwar bissel krass aber so ist es.)

    Als Ausbilder würde ich mich verweigern so ne Leute auszubilden.

    Wenn man so krank ist, ist man im Feuerwehrdienst eine Gefahr für andere.

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