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Thema: Frührentner im aktiven Dienst Feuerwehr ???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    [...]Grob gesagt das, was diverse Armeen schon in diversen Kriegen versucht haben: wenn nix mehr hilft, Schulkinder und Rentner an die Front. Geklappt hat das nie.
    Das ist zwar krass ausgedrückt, ist aber leider nur zu wahr.
    Abgesehen davon, dass ich Dir voll zustimme.

    Der Ansatz, dass bei sinkender Quantität die Qualität(sanforderung) steigen muss, klingt gut und plausibel.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  2. #2
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Meine Meinung ist das er z.b das Feuerwehrhaus besetzt, die FEZ, oder am ELW als Melder bzw als Funker eingesetzt werden könnte, oder sollte!
    Dafür müsste derjenige aber auch wieder entsprechende Lehrgänge machen, was er ja nicht will.
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  3. #3
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    Ich denke, man sollte hier auch nicht eventuelle Mediakmente vergessen, die eine solche Tätigkeit nicht zulassen (Stichwort "Drogen").

    Ansonsten stimme ich den Vorpostern zu, kein Feuerwehreinsatz!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Heros21/10 Beitrag anzeigen
    Dafür müsste derjenige aber auch wieder entsprechende Lehrgänge machen, was er ja nicht will.
    Vor allem müssten an diesem Standort überhaupt mal ein ELW oder FEZ vorhanden sein.

  5. #5
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    Zusätze !!!

    Hallo,

    schonmal vielen Dank für die Meinungen.Ich aknn noch folgendes hinzufügen:

    1.Hier muss kein Kamerad vor dem Eintritt zum Arzt.Erst ab Lehrgang Atemschutz (G26.3)

    2.Die Feuerwehr die es betrifft besitzt ein LF8.Keine weiteren Fahrzeuge und keine weiteren Funktionen wie z.b Kreisbereitschaft.Als Ausstattung 4 PA und Löschgeräte für 1 Gruppe.Keine Ausrüstung TH.Nichteinmal Stromegenrator oder ähnliches.Also eine Feuerwehr mit Grundausstattung.

    3.Die Truppmann 1 Anmeldung ist erfolgt.Dieser Kamerad soll ab Februar ausgebildet werden.Sein Probejahr hat er absolviert.Die Feuerwehr übt 1 mal im Monat und auch nur aufm Zettel.Einsätze 5 im Jahr.Also konnte man dort auch keine Eignung oder Einschränkungen feststellen.

    Warum frage ich überhaupt ???

    1.Ich soll diesen Kameraden ausbilden und habe Bauchschmerzen.
    2.Ich fordere diese Wehr 5 mal in Jahr zu größeren Lagen an.Als Einsatzleiter möchte ich aber 100 Prozentige Sicherheit für alle eingesetzten Kräfte.Ich müsste dann an der EST jeden im Auge behalten und jeden persönlich einsetzen.Als Zugführer dann völliger Quatsch.Aber der GF dieser Feuerwehr sieht es anders.

    (das kann einfach nicht meine Aufgabe sein)

    An höherer Stelle höre ich dann immer nur:

    Ach lass den/die doch in Ruhe.Die 5 mal im Jahr wird es schon klappen.Man muss nicht immer alles übertreiben.

    (Mit Sicherheit Fehlverhalten der obersten Führung)

    Im (NBrandSchG) steht: "für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet"

    Tja und da spalten sich die Meinungen.Ich bin kein Arzt.Es wird aber auch kein ärztliches Gutachten (oder ähnlich) angefordert.Wer soll dann also entscheiden was uns das Gesetz sagt?Im Gesetzt hätte stehen müssen: "gesundheitlich geeignet mit Attest" .Dann wäre der Fall einfacher.Atemschutz ohne G26.3 ist ja auch ganz klar geregelt.

    Im schlimmsten Falle werde ich wohl damit Leben müssen.Im Einsatz erkenne ich ihn sowieso.Er ist der einzigste der in Niedersachsen mit dem Schutzanzug Bayern 2000 rumläuft.Und da sagt die FUK Niedersachsen ja auch ganz klar etwas anderes.Der Schutzanzug ist Uralt von Ebay.Also in Niedersachsen so nicht zugelassen.

    Ich warte nochmal 1-2 TAge ab.Vielleicht kommt ja hier noch der entscheidene Beitrag !!!

    Gruß Firefraggle

  6. #6
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    1.Hier muss kein Kamerad vor dem Eintritt zum Arzt.Erst ab Lehrgang Atemschutz (G26.3)
    Neben dem von dir schon genannten NBrandSchG kann man die "gesundheitliche Eignung" auch aus der UVV herausholen (V C53 "Feuerwehr"). Dort steht die "körperliche Eignung" im § 14, in den Erläuterungen findet man das: "Maßgebend für die Forderung sind die landesrechtlichen Bestimmungen. Entscheidend für die körperliche und fachliche Eignung sind Gesundheitszustand, Alter und Leistungsfähigkeit. Bei Zweifeln am Gesundheitszustand soll ein mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauter Arzt den Feuerwehrangehörigen untersuchen."
    Du hast als übergeordnete Führungskraft und/oder Ausbilder solche Zweifel => Ärztliche Untersuchung fordern.

    Ein weiterer Anhaltspunkt wäre: Was sagt die zuständige Unfallkasse dazu?

    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Warum frage ich überhaupt ???
    1.Ich soll diesen Kameraden ausbilden und habe Bauchschmerzen.
    Man kann einen Ausbilder nicht zwingen, den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges zu bescheinigen. Man kann ihn auch nicht zwingen, an einzelne Lehrgangsbesucher geringere bzw. von den Vorgaben abweichende Anforderungen zu stellen. Insofern wäre es eine Möglichkeit, die Lehrgangsteilnahme zuzulassen, und bei objektiver und gleicher Betrachtung aller Teilnehmer dann evtl. nicht jeden bestehen zu lassen (vgl. Anforderungen nach FwDV 2 - ich glaube kaum, dass der Mann das bei objektiver Betrachtung schaffen kann, abgesehen davon, dass ich eine Teilnahme mit nicht zugelassener Schutzkleidung erst gar nicht zulassen würde!).
    Nachteil allerdings: In so einem Fall bist du als Ausbilder der Blödmann. Passiert dem Teilnehmer während des Lehrganges was, bist du (mit) dran, ist der Lehrgang dann mit dem zu erwartenden Ergebnis beendet, wirft dir jeder vor du hättest den Mann extra durchfallen lassen, lässt du ihn bestehen und dann später passiert ihm was, fällt das dümmstenfalls auch wieder auf dich zurück. Und für den Mann selber ist diese Situation ja auch nicht gerade prickelnd.

  7. #7
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Mit Sicherheit Fehlverhalten der obersten Führung
    Auf jeden Fall.

    Der von dir beschrieben GF ist das beste Beispiel für die geballte Inkompetenz einer Führungskraft, welche leider immer mehr Einzug in diese Reihen erhält. Das selbe gilt für die Wehrführung.

    Ich finde es Verantwortungslos und gefährlich, aber solche "Querschießer" gibts immer und das bekommt man aus denen auch nicht so einfach raus.
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  8. #8
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    Wenn er Frührentner ist dann würde ihm doch schon bescheinigt das er Arbeitsunfähig ist.

    Wer nicht arbeiten gehen kann, der kann auch nicht zur Feuerwehr.
    (Ist zwar bissel krass aber so ist es.)

    Als Ausbilder würde ich mich verweigern so ne Leute auszubilden.

    Wenn man so krank ist, ist man im Feuerwehrdienst eine Gefahr für andere.

  9. #9
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    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    Wer nicht arbeiten gehen kann, der kann auch nicht zur Feuerwehr.
    (Ist zwar bissel krass aber so ist es.).
    Eine interessante Aussage welche mich zur Zeit selbst beschäftigt. Mich hat der Feuerwehrdienst (unter anderem) krank gemacht. Zur Zeit kuriere ich das sog. "Burn Out" aus. Für die psychische Genesung ist aber sozialer kontakt sehr wichtig, außerdem sinnvolle Beschäftigung. Ich will also wieder als Ausbilder tätig werden. Nach obiger Aussage darf ich das nicht? Als EL werde ich wohl die nächste Zeit nicht taugen, das sehe ich ein! Aber als Maschinist?
    Diese Fragen beschäftigen übrigens auch einige meiner Ärzte, sind also so leicht nicht zu beantworten.

    Zitat Zitat von feuerball Beitrag anzeigen
    Als Ausbilder würde ich mich verweigern so ne Leute auszubilden.
    Ist es wirklich Aufgabe und Verantwortung des Ausbilders hierrüber zu entscheiden? Sicher, wenn während des TM-Lehrganges deutlich wird, das der Kamerad weder Prüfung noch Lehrgang entsprechend absolvieren kann, so ist der Ausbilder zum Handeln verpflichtet, aber pauschal eine Teilnahme am Lehrgang verweigern???? Ich persönlich würde mir den Mann/die Frau erst einmal selbst anschauen wollen.

    Zum eigentlichen Fall möchte ich noch eines sagen: Mir würde es auch keine Freude machen solche Leute auszubilden. wegen der Behinderung? NEIN! Aber wegen der Aussage "Ich mach nur TM und sonst nix"... Das sieht mir schwer nach Stammtisch-Feuerwehrler aus! Und die bilde ich wirklich nicht so gerne aus.

    @firefraggle: Gibt es bei Euch nicht vielleicht eine "Altersabteilung"? Einige hiesige Feuerwehren haben das, hier treffen sich die altgedienten Feuerwehrleute jehnseits der 60. Sie kümmern sich um Feste, und im Einsatz wird Kaffee gekocht. So etwas wäre doch was für den Kameraden!
    -----------------------------------------------

    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

  10. #10
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    Sage ja auch nicht das wenn man krank wird aus der Feuerwehr aussteigen soll.

    Nein vielmehr an Übungsdiensten und so teilnehmen und es gibt noch viele Hilfsarbeiten die man tätigen kann in der Feuerwehr.

    Aber leute die Krank geschrieben sind haben im Einsatzdienst nichts zu suchen.

    Ich habe auch ein fall von Burn Out in der Familie daher ist mir bekannt das eine kleine Überreizung zu einem kompletten ausfall führen kann, also auch nicht als Maschinist kann man jemand damit einsetzen da eine Einsatzfahrt noch mehr Streß bedeutet als eine fahrt im privat PKW.

    Es ist sicher nicht die aufgabe eines Ausbilders sowas zu entscheiden aber so wie die körperlichen Einschränkungen beschrieben würden ist diese Person nun einfach mal nicht tauglich für den aktiven Feuerwehrdienst.

    Spätestens beim Pumpen schleppen, Schläuche ausrollen, Leitern aufstellen etc. wird er die Ausbildung abbrechen müssen.
    Ein Platz also sinnlos vergeben in der Ausbildung, vielleicht wollte jemand anderes zum Lehrgang es war nur kein Platz mehr frei.

  11. #11
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    Bei uns gibt es drei Abteilungen:
    1. Aktive
      Hier sind alle aktiven, einsatzbereiten Kameradinnen und Kameraden zwischen 17 und 55 Jahren. Anwesenheitspflicht bei allen Diensten. Je nach besuchten Lehrgängen die entsprechende Einsatzschutzkleidung.
    2. Reserve
      Hier sind alle einsatzbereiten Kameraden von 55 bis max. 65 Jahren. Anwesenheitspflicht bei Diensten nesteht nicht, ist aber ausdrücklich erwünscht. Einsatzkleidung je nach besuchten Lehrgängen.
    3. Ehrenabteilung
      Hier sind alle ehemaligen Aktiven, die entweder ab dem 60. Lebensjahr den Antrag auf Übergang in die Ehrenabteilung stellen können, sofern sie noch einsatztauglich sind.
      Ab dem 65. Lebensjahr geht man automatisch in die Ehrenabteilung. Keine Dienstpflicht, aber immer zwecks Kameradschaftspflege gerne gesehen. Nur noch die Uniform als "Ausrüstung".
      Sollte man unfall- oder arbeitsbedingt nicht mehr einsatzfähig sein, kann der Antrag auf Übergang in die Ehrenabteilung gestellt werden.

    Alle drei Gruppen haben in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht.

    Ich denke, der betreffende Kamerad (?, bei seiner Einstellung...) passt in keine der drei Gruppen.
    Er ist meiner Meinung nach nicht einsatztauglich! Seine Einstellung lässt zu wünschen übrig.
    Für die Reserve ist aber auch die Einsatztauglichkeit notwendig.
    Um in die Ehrenabteilung zu kommen, muss er aktives Mitglied der Einsatzabteilung gewesen sein, das ist aber nicht der Fall.

    Manche Wehren bieten noch die passive Mitgliedschaft an. Dann zahlt man einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, hat in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und hat weder Einsatzkleidung, noch Uniform. Also quasi "Freund und Förderer".
    Vielleicht wäre das ja was für die Person...

    k-serv, Deine Situation rührt mich an (keine Ironie, ich weiß nur gerade nicht, wie ich es anders schreiben soll).

    Aber bei Dir ist die Situation in meinen Augen eine deutlich andere. Du hast Deine Lehrgänge besucht und Dich sicher in vielen Einsätzen, Wettkämpfen und Übungen verdient gemacht. Und, Du schreibst von Ausbildertätigkeit, das kann man nicht hoch genug bewerten. Dienst- und Einsatzbereitschaft für sich ist ja schon gut, aber darüberhinaus noch weitere Freizeit "zu opfern" um Nachwuchs auszubilden, ist ein zusätzliches Engagement, welches sicherlich eine erweiterte Betrachtungsweise nach sich ziehen muss.

    Man darf allgemein derartige Fälle nicht pauschalisieren, es kommt immer auf den Einzelfall an. Aber der vom TO geschilderte Fall ist für mich eindeutig.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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