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Thema: iPhone Meldetester / Testgerät

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    02.12.2008
    Beiträge
    463
    Sag mir einen, dem ich einen verkauft habe!
    So was mach ich doch nicht ;-)
    Hab ich schon rechtzeitig gemerkt, dass ich das nicht darf und deshalb nur die
    Bestell-Internetseite online gestellt. Bin doch nicht doooof! ;-)

    vlg!

  2. #2
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Hinweis: Für Vertreiber gilt, dass bereits das Anbieten von Elektrogeräten zum Verkauf bußgeldbewährt ist, wenn für die angebotenen Geräte kein Hersteller (Produzent oder Importeur) ordnungsgemäß mit Marke und Geräteart registriert ist und der Vertreiber dies schuldhaft verkennt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1, „bevor“ sowie § 3 Abs. 12 ElektroG „anbietet“).


    Quelle: http://www.stiftung-ear.de/faq/in_ve...html#fragen161

    Edith sagt, Beitrag #7 ist pöse..
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

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