Sag mir einen, dem ich einen verkauft habe!
So was mach ich doch nicht ;-)
Hab ich schon rechtzeitig gemerkt, dass ich das nicht darf und deshalb nur die
Bestell-Internetseite online gestellt. Bin doch nicht doooof! ;-)
vlg!
Sag mir einen, dem ich einen verkauft habe!
So was mach ich doch nicht ;-)
Hab ich schon rechtzeitig gemerkt, dass ich das nicht darf und deshalb nur die
Bestell-Internetseite online gestellt. Bin doch nicht doooof! ;-)
vlg!
Hinweis: Für Vertreiber gilt, dass bereits das Anbieten von Elektrogeräten zum Verkauf bußgeldbewährt ist, wenn für die angebotenen Geräte kein Hersteller (Produzent oder Importeur) ordnungsgemäß mit Marke und Geräteart registriert ist und der Vertreiber dies schuldhaft verkennt (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1, „bevor“ sowie § 3 Abs. 12 ElektroG „anbietet“).
Quelle: http://www.stiftung-ear.de/faq/in_ve...html#fragen161
Edith sagt, Beitrag #7 ist pöse..
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In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??
Meine private Webseite: http://www.db1jat.org
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