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Thema: NON BOS -Seefunk/Binnenschifffahrt – Handfunkgeräte

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  1. #1
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    Non nos

    Hallo,
    die Regeln für die Nutzung von Handfunkgeräten für den See- bzw. Binnenschifffahtsfunk in Deutschland bzw. auf deutschen Schiffen sind in der Schnittstellenbeschreibung für tragbare See- und Binnenfunkanlagen der Bundesnetzagentur beschrieben. Kurzgefasst steht dort Handfunkgeräte für den Seefunk maximal 6 Watt Senderausgangsleistung und für den Binnenschifffahrtsfunk 0,1 bis 1 Watt Senderausgangsleistung. Nachzulesen unter Regelwerksbezeichnung "Reg TP SSB SE 005".

  2. #2
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    Vielen Dank!!!

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