Hallo,
die Regeln für die Nutzung von Handfunkgeräten für den See- bzw. Binnenschifffahtsfunk in Deutschland bzw. auf deutschen Schiffen sind in der Schnittstellenbeschreibung für tragbare See- und Binnenfunkanlagen der Bundesnetzagentur beschrieben. Kurzgefasst steht dort Handfunkgeräte für den Seefunk maximal 6 Watt Senderausgangsleistung und für den Binnenschifffahrtsfunk 0,1 bis 1 Watt Senderausgangsleistung. Nachzulesen unter Regelwerksbezeichnung "Reg TP SSB SE 005".