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Thema: FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ähm, und was ist das?
    http://www.sms-112.de/
    http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html

    Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!
    Zulässig wäre das richtige Wort.
    Wenn dann bräuchte er einen FME und kann als Zusatz Handyalarmierung nutzen.
    Eine Handyalarmierung alleine hingegen ist nicht zulässig.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    ok, mein erster Hinweis scheint nicht angekommen zu sein...

    Hallo Flo,
    mein erster Hinweis weiter oben scheint bei dir nicht richtig angekommen sein.

    Ich versuchs nochmal, hab heute einen guten Tag:

    Möglichkeit 1:
    - Hingehen, brav entschuldigen, erklären das du an dem morgen vergessen hast dein Handy lautlos zu stellen (nur sofern es das erste mal war) und geloben das das eine Ausnahme.
    - Erklären das dir die Arbeit in der Feuerwehr sehr wichtig ist und du die Kameraden auch in deinem Alter schon entlasten und unterstützen kannst, aber derzeit nur per SMS benachrichtigt werden kannst.
    - Erklären das du normalerweise während der Schulzeit nicht in den Einsatz gehst, aber die Benachrichtigungen für Großlagen trotzdem empfangen solltest und um Verständniss bitten.

    Möglichkeit 2:
    - Du trumpfst mit dem Bayrischen Feuerwehrgesetz auf. Der entsprechende Absatz gilt zwar nur für volljährige, aber du wirst sicher erklären können das hier analog zum Feuerwehrführerschein eine Ausnahmeregelung in Planung ist.
    - Am besten erklärst du ihm bei der Gelegenheit noch das du auf Grund deiner umfangreichen Ausbildung für deine Feuerwehr unverzichtbar bist und auf dein Fachwissen jeder angewiesen ist. Immerhin hast du es mit 16 Jahren zu Ausbildungen geschafft, die Andere erst mit frühestens 19 Jahren erreichen.

    Möglichkeit 3:
    - Meld dich auf www.feuerwehr-forum.de an und frag die dortigen Rechtsexperten um Rat.

    Und jetzt such dir eine aus. ICH würd dir zu Nummer 1 raten, kannst aber auch gern Nummer 2 nehmen, aber dann würde ich am Montag gern erfahren wies gelaufen ist :-)

    Beste Grüße
    Flo

  3. #3
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    Ich schließe mich der Meinung hier an, dass sicherlich deine "Dorffeuerwehr" wie Du sie selber nennst, sicher auf dich "erfahrenen" 16-jährigen im Einsatz am allermeißten verzichten kann. Leider fühlen sich die, die am kürzesten dabei sind immer am wichtigsten und unersetzbar, aber bitte welchen Einsatzwert hast Du mit 16 Jahren? Weder PA, noch Sprechfunk noch abgeschlossener TM Ausbildung, um es mal krass auszudrücken kann man Dich nur zum Schläuche rollen und zureichen einsetzen.
    Nächste Frage, wie willst Du von deiner Schule (die sicher nicht in deinem Dorf ist) zu eurem Spritzenhaus kommen? Mit dem Fahrrad? Oder willst Du den Bahn- bzw. Busfahrer anhalten und ihm die Weisung geben, dass Du ein ganz wichtiger Feuerwehrmann bist und er für Dich eine sofortige Sonderfahrt in dein Dorf veranlassen muß?

    Heißdüsen waren wir alle mal gewesen, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen und sich vor anderen Leuten nicht so überwichtig aufspielen, denn dann erhält man keine Achtung sondern eher Spott.

  4. #4
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    Nimm bitte Nummer 3, dann wird das Wochenende lustig:)

  5. #5
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    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Nimm bitte Nummer 3, dann wird das Wochenende lustig:)
    Es ist eh schon eine hitzige Diskussion mit JF und Einsatz am laufen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    588
    Hi,

    Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

    Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)

    Für mich sieht das Ganz so aus, als möchte hier jemand irgendwie seinen verzapften Bockmist so einfach wie möglich auslöffeln bzw. aus der Welt schaffen. Nur schade, dass dazu die Freiwillige Feuerwehr als solche herhalten muss. Für sowas habe ich kein Verständnis.

    Zu mal mir immer noch die Frage durch den Kopf geht, ob man als Schüler unbedingt einen Meldeempfänger haben muss und zu jedem Einsatz mit muss. Als Schüler hast du sicherlich wichtigere Dinge zu tun, als dich um die Feuerwehr zu kümmern. Wie wäre es da bspw. mit lernen? Die Feuerwehr läuft dir nicht weg!

  7. #7
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    mein beitrag siehe nächster eintrag;)weiß nich wie man des löscht^^sorry
    Geändert von firefighter93 (04.12.2010 um 21:52 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
    Hi,

    Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

    Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)
    aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
    Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
    Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT.
    Wie das in Bayern ist...ka^^
    Ich kann ihn verstehen allerdings würde ich des dem Chef einfach ma erklären und nich mit rechtlichen Grundlagen auftrumpfen von denen man net wirklich Ahnung hat...

    Zitatfunktion korrigiert - Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (11.12.2010 um 19:45 Uhr)

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