Neben den Pflichtaufgaben aus dem Brandschutzgesetz können die Feuerwehren u. U. auch freiwillige "Einsätze" übernehmen.

Während abhängig vom Landesrecht (hier für NRW dargestellt) bestimmte Einsätze kostenersatzpflichtig sind, der Kostenersatzpflichtige also die der Kommune durch den Einsatz entstandenen Aufwendungen ersetzen muss, kann für freiwillige Hilfeleistungen ein Entgelt bzw. eine Gebühr verlangt werden, was etwas anderes ist als ein Ersatz der konkret entstandenen Kosten.

Das Geld geht in beiden Fällen zur Kommune, wie sie das im Innenverhältnis verteilt, ob sie also einen Teil an die Feuerwehr zur Kameradschaftspflege weiterreicht, ist ihre Sache.