In Ba-Wü ist das gang und gebe.
Und für Sicherheitswachen gilt für Bayern zb.
(AVBayFwG)
§11 Abs. (5) Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung von 12,20 € je Stunde.