Hi,

also in GENAU DIESER Ausarbeitung wird das wohl nur in dieser Feuerwehr so sein. Bei vielen ist es aber ähnlich

Bei den meisten FWen und einigen anderen Einheiten (z.B. THW) dürfte es ungefähr so aussehen, wobei da auch zum Beispiel das jeweilige Bundesland eine große Rolle spielt.
Einige BL haben zum Beispiel den FW Verein als festen Bestandteil der FW im Gesetz, andere kennen soetwas nicht, höchstens als Förderverein mit dem einzigen Ziel Mittel zur Verbesserung der Ausstattung zu sammeln.

Aber nun:
1. Für richtige Einsätze wird den Einsatzkräften welche einer Selbstständigen Arbeit nachgehen nachgehen in der Regel Lohnausfall gezahlt. Einsatzkräfte die in einem Angestellten/Arbeitsverhältniss stehen bekommen den normalen Lohn vom Arbeitgeber weiter, dieser kann sich aber diese Weiterzahlung von der Stadt/Bund/Organissation erstatten lassen

2. Führungskräfte bekommen für ihren Mehraufwand und zur Deckung ihrer Unkosten eine Mehraufwandspauschale. Je nach Tätigkeit und Ort kann die zwischen 10 und (deutlich) über 1000Eur. Jahr liegen.

Dazu gibt es manchmal auch Entschädigungen für "normale" Einsatzkräfte. So erhalten THW angehörige wenn sie weiter vom OV entfernt wohnen eine Anfahrtspauschale die sich nach dem Weg richtet.
Oder bei den Feuerwehren in einigen Gegenden ist es wohl so das teile der Ausrüstung nicht von der Feuerwehr gestellt werden, sondern die Einsatzkraft sich das selbst kaufen soll (z.B. Stiefel) Die EInsatzkräfte kriegen dann eine Jährliche Pauschale (Stiefelgeld) um das auszugleichen. Wer sich teure Stiefel holen will kann das, wird aber evtl. auch auf lange sicht etwas aus eigener Tasche beisteuern müssen. Wer sich günstige aber gute Stiefel holt, diese sehr Pfleglich behandelt wird evtl. sogar etwas Plus machen, wer mit seiner Ausrüstung saumäßig umgeht muss richtig draufahlen...

3. Angemeldete Hilfeleistungen zu gunsten Dritter (Verkehrsabsicherung, Brandwache, Sanitätsdienst oder was weiß ich) werden abgerechnet. Die dritte Partei muss im algemeinen diese Tätigkeit bezahlen. Die Zahlungen richten sich nach der Gebührenordnung. (In besonderen Fällen kann natürlich auch mal auf eine Abrechnung verzichtet werden.) Für die Teilnahme an solchen Einsätzen gibt es keine Lohnfortzahlung.

4. Die Einnahmen aus solchen Hilfeleistungen stehen erst einmal der Stadt (bzw. beim THW dem Bund) zu. Diese könnten sich die Gelder komplett einstecken. In der Realität ist das aber normalerweise nicht der Fall. Ein gewisser Prozentanteil wird dann an die Feuerwehr wieder weitergeleitet. (Oft auch 100%, manchmal etwas weniger, selten auch mal deutlich weniger) Es kann sein das es vorgaben gibt wofür dieses Geld dann verwendet wird, (z.B. nur neue Ausrüstung, oder auch 70% deckung der Laufenden Kosten und zusätzliche Anschaffungen in Eigenregie, sowie 30% für die Kasse aus der dann kameradschaftliche Aktionen bestritten werden.) Manchmal gibt es auch überhaupt keine Vorgaben auch nicht.

In der REgel wird sowohl bei den Vorgaben zur Verwendung der Gelder wie auch beim Anteil der tatsächlich wieder bei der Einsatzabteilung ankommt eine Lösung gesucht und gefunden mit der alle zufrieden sind, Immerhin erwirtschaften die Einsatzkräfte das Geld in ihrer Freizeit und bekommen dafür meist nichts. Würde die Stadt das GEld dann komplett einstreichen um damit den Teppich im Bürgermeisterzimmer zu erneuern, würde das wohl dazu führen das niemand mehr diese Hilfeleistung macht. Wird dagegen das Geld für bessere Bekleidung, modernere Funktechnik und meinetwegen auch mal für ne weihnachtsfeier und Grillfest ausgegeben, dann wird die geopferte Freizeit wieder als Investition in die "gute Sache" angesehen.

Das ist natürlich nur ein ganz grober Überblick, wie gesagt, wir haben 16 Bundesländer mit ihren jeweils eigenen Gesetzen, dazu den Bund mit seiner Zuständigkeit für das THW und um das Chaos perfekt zumachen die Haushaltshoheit der gemeinden die Ihre Gebührensatzungen und Entschädigungen (bis auf den Lohnersatz in den meisten Fällen) je nach Bundesland frei festlegen können.

Daher hie rnochmal zu den einzelnen Punkten die mir bekannten wichtigsten Varianten:

Zu Punkt 1:
Es gibt Feuerwehren da bekommen die Einsatzkräfte nicht Ihren jeweiligen Lohn weiter, bzw. den Verdienst bei Selbstständigen ersetzt, sondern alle Einsatzkräfte bekommen ein Einsatzgeld in gleicher höhe. Gut zum Beispiel für Schüler Studenten oder Hausfrauen/-männer. Diese würden sonst garnichts bekommen, so haben die aber etwas.
Schlecht ist es aber für diejenigen die wirklich nachweisbar deutlich höhere Stundensätze haben. Die machen dann bei jedem Einsatz "verlust" ist fast so als müssten die Geld dafür mitbringen das die zum Einsatz gehen.
Es gibt auch Mischformen, wo diejenigen die Anspruch auf Lohnersatz haben diesen Bekommen, diejenigen die keine Ansprüche haben aber zumindest eine kleine Entschädigung ebendfalls bekommen.

Zu Punkt 2:
Das wird wohl so überall gleich sein. Was sich unterscheidet ist wie dann mit den Entschädigungen umgegangen wird. Da gibt es dann öfters mal die sache das diese Entschädigungen dann direkt von den EK selbst wieder in die Kameradschaftskasse eingezahlt werden, Manchmal auch nur ein Teil, der Prozentual oder absolut ist.

(Wir haben das zum Beispiel bei uns in der Einheit so gemacht, das bei jeder Fahrtgeldauszahlung jeder 20 Eur. in den Topf zahlt. Früher war es so - und ist es bei einigen Einheiten immer noch, das alles eingezahlt wurde. Da abe rjemand der 30km zum Dienst fährt ja tatsächlich auch Kosten hat, die noch nicht einmal von der Pauschale gedeckt werden eigendlich unfair. Diejenigen mit weitem Weg und hoher Dienstquote haben dann durchaus alleine für Sprit hundert Euro im Jahr verfahren, würden dafür 80 Eur. bekommen, andere wohnen nebenan, (bekommen dann auch nichts) und nehmen selten teil, haben also weder echte kosten noch besondere Leistung erbracht- und profitieren voll.
Daher derselbe Betrag für alle. ISt am fairsten.

Zu 3.

Es gibt hier auch Feuerwehren wo die Einsatzkräfte die bei angemeldeten Hilfeleistungen Dienst tun tatsächlich dafür eine Entschädigung bekommen die wie Stundenlohn anzusehen ist. Dann zahlt der Auftraggeber f eine Stunde Brandsicherheitswache pro EK vieleicht 15 Eur., davon gibt die Stadt dann aber sofort 5 Eur. an die eingesetzten Einsatzkräfte weiter.

Auch komt es vor das in einigen Bundesländern diese Hilfeleistungen dann nicht von der Feuerwehr, sondern vom FEuerwehrverein (mit der Ausrüstung der Feuerwehr) durchgeführt werden. Dann kassiert der Feuerwehrverein. Läuft es alles richtig ab, ist das ergebniss dasselbe, nur Haushaltsrechltiche einfacher. Aber die Gefahr von Schmuu steigt und für mich als Westfale der solche Feuerwehr-/Feuerwehrverein Doppelstrukturen nicht kennt ist das sowieso komisch... (In NRW ist die Feuerwehr eine Behörde, normalerweise Teil des Ordnungsamtes und tritt NUR als solche auf.)

Zu vier: Siehe Anmerkung zu Punkt DREI

Du sihst, es ist ein RIESEN-Durcheinander!
Es lebe die Kleinstaaterei!

Gruß
Carsten