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Thema: Vergabeverfahren LF-Kats von Lentner

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  1. #1
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    Vergabeverfahren LF-Kats von Lentner

    Hallo zusammen,

    bei unserer Wehr ist vom BUND ein LF16-TS Mercedes Benz Rundhauber stationiert. Auf der Interschutz 2010 in Leipzig haben wir uns das neue LF-Kats angesehen und mit jemanden von Lentner gesprochen, wie diese Fahrzeuge denn verteilt werden. Dieser konnte mir leider aber keine Auskunft darüber geben. Er sagte das alle bei Lentner fertigestellten Fahrzeuge zum Bund nach Bonn gehen, umdort bestückt zu werden. Mir ist allerdings zu Ohre gekommen das erst alle MB-Rundhauber ausgetauscht werden sollen. Nun meine Frage,kennt jemannd das offizielle Vergabeverfahren für diese Fahrzeuge?

    Ein reges geantworte würde mich freuen

    Gruß 30-10
    30-10 Ende

  2. #2
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    Zitat Zitat von FF30-10 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    Nun meine Frage,kennt jemannd das offizielle Vergabeverfahren für diese Fahrzeuge?
    Der Bund gemäß Schlüssel an die Länder, die Länder gemäß ihrer Konzepte auf die Kreise und kreisfreien Städte, die Kreise und kreisfreien Städte nach eigenem Gutdünken an die Feuerwehren/Städte, die Feuerwehren in die Standorte ...

    Es wird nicht jeder, der ein LF vom Bund hatte, ein neues bekommen. Es werden vielleicht welche eines bekommen, die vorher keines hatten. Man weiß es nicht.

    Mir ist allerdings zu Ohre gekommen das erst alle MB-Rundhauber ausgetauscht werden sollen.
    Da ist mit Sicherheit eher der Wunsch der Vater des Gedanken.

  3. #3
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Der Bund gemäß Schlüssel an die Länder, die Länder gemäß ihrer Konzepte auf die Kreise und kreisfreien Städte, die Kreise und kreisfreien Städte nach eigenem Gutdünken an die Feuerwehren/Städte, die Feuerwehren in die Standorte ...

    Es wird nicht jeder, der ein LF vom Bund hatte, ein neues bekommen. Es werden vielleicht welche eines bekommen, die vorher keines hatten. Man weiß es nicht.


    Da ist mit Sicherheit eher der Wunsch der Vater des Gedanken.
    Ja gut, aber wenn nicht jeder ein Fahrzeug bekommt und die alten Fahrzeuge aufgegeben werden bedeutet das dann automatisch den außschluß aus der Bereitschaft. Gut die Fahrzeuge könnten ja der Gemeinde überlassen werden aber dann wäre der BUND ja aus dem Unterhalt raus oder hab ich da was Falsch??
    30-10 Ende

  4. #4
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    Was für eine Bereitschaft?

    Der Bund gibt für seine Brandschutzfahrzeuge m. W. keine übergeordneten Strukturen vor. Was die Länder im KatS machen, ist ihre Sache, da kann man auch ohne Bundesausstattung mitmischen.

  5. #5
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    Eines der ersten LF-KatS ist bei uns an eine Feuerwehr ausgeliefert worden, die vorher ein LF 16-TS auf Mercedes Rundhauber hatte. Nun glaubt aber nicht, dass das alte Fahrzeug verschrottet wurde, mit diesem wurde ein LF 16-TS auf Magirus ersetzt. Dieses existiert im übrigen auch noch weiter. Ich glaube aber, der Magirus wird von der Gemeinde übernommen, denn da soll ein Wassertank eingebaut werden, da diese Gemeinde kein Wasserführendes Fahrzeug sein Eigen nennt.

    Mfg
    Tim

    Hier noch der Link mit dem Fahrzeug, allerdings wurde das Fahrzeug nicht wie in der Überschrift geschrieben nach Plön geliefert, sondern wie auf der Tür geschrieben zur FF Pülsen.
    http://www.lentner-gmbh.de/deutsch/l...eferungen.html

  6. #6
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    Unserer Wehr wurde Ende der 90iger das LF16-TS auf Rundhauber abgezogen. Ersatzlos... Das Fahrzeug war eben nicht mehr im KATS-Plan des Landkreises vorgesehen. Heißt aber nicht dass man dann automatisch nicht mehr im KATS mitmischt. Wir haben noch genauso unsere Aufgaben im Katastrophenschutz, nur halt ohne Bundfahrzeug.

    Tja und was soll ich sagen, nun haben wir nen modernen Fuhrpark da stehn... da unsere Gemeinde festgestellt hat, dass es ihre Aufgabe ist eine Schlagkräftige und gutausgebildete Wehr auszustatten und zu unterhalten.

  7. #7
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    Zitat Zitat von FF30-10 Beitrag anzeigen
    Ja gut, aber wenn nicht jeder ein Fahrzeug bekommt und die alten Fahrzeuge aufgegeben werden bedeutet das dann automatisch den außschluß aus der Bereitschaft.
    Wenn du das denkst, solltest du noch viel lernen.
    Was eine Katastrophe ist, steht ja in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder.
    Nur weil das Ergeignis aber ein katastrophales Ausmaß hat, heißt es aber nicht das es auch eine Katastrophe ist.
    Nehmen wir jetzt einfach mal das Beispiel Hochwasser.
    Am Anfang ist es sicher keine Katastrophe und somit liegt es in der Zuständigkeit der örtlichen Feuerwehr.
    Nun stellt die Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenfall fest und nun willst du sagen, wir haben kein Bundfahrzeug mehr, daß ist nicht mehr unsere Aufgabe?

    In meinen Augen sind die KatS LF lächerlich.
    Um eine wirkliche Katastrophe abzuarbeiten müßtest du aus X Landkreisen die Fahrzeuge zusammenziehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Für Katastrophen ist der Bund eh nicht zuständig (noch nie gewesen).

  9. #9
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    Für BaWü gilt:
    Eine Katastrophe ist verwaltungstechnisch dann eine Katastrophe, wenn der zuständige Hauptverwaltungsbeamte oder ein übergeordneter Beamter dies feststellt. Was dann auf alle Fälle zu einer Katastrophe für den betroffenen Haushalt wird :-)

    Das originäre Schadensereignis ist dabei sekundär.

    Gruß
    Simon

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