Ehrlich währt am längsten. ;)2. Nutzungsberechtigung
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Nutzungsberechtigt sind
-Angehörige von öffentlichen und anerkannten Werkfeuerwehren des Landes NRW und
- Veranstaltungsteilnehmer des IdF NRW.
Hups.... ich habe eine Anfrage nach Zugangsdaten ans IDF geschickt und habe sie postwendend bekommen.... Man sollte doch das Kleingedruckte lesen.... ;-)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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