Ich muss gestehen, ich hab da was verwechselt.
In der aktuellen Verfügung der BnetzA zu PMR steht dazu nichts: http://www.bundesnetzagentur.de/cae/...leId315pdf.pdf

Früher stand in der Verfügung Vfg 142/1999:
"2. Funkanlagen für die Sprachkommunikation über kurze Entfernungen des nichtöffentlichen, mobilen Landfunks im Frequenzbereich 446,000 - 446,100 MHz sind für die Übertragung von Sprache bestimmt. Es dürfen ausschließlich Handsprechfunkgeräte mit integrierten Antennen eingesetzt werden."

Diese wurde aber mit der neuen Verfügung aufgehoben. In der Verfügung für DMR steht das so auch noch drin.

Ich überlasse das mal jemandem, der mehr Ahnung hat.