Also für Bayern hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/fi...-03.pdf#page=7
Gruß
Tom
Achso, wußte ja nicht das es in Bayern eine eigene Richtlinie gibt.
ich verstehe untereigentlich diese hier:Zitat von ElectricDreamBoy
Technische Richtline der Behörden und Organisationen mit Sicheheitsaufgaben - Funkmeldesystem
dort steht unter nämlich auf Seite 4 der Anlage 4 das die Taste 9 folgendes Bedeutet:
"Handquittung/Fremdanmeldung"
von dringendem Sprechwunsch steht da nix.
Und da die TR-BOS Funkmeldesystem Bundesweite Gültigkeit hat und durch andere Richtlinien (wie z.B. die aus Bayern) lediglich ergänzt wird, kann man meiner Meinung nach nicht davon sprechen:Dies lässt nämlich eine Art "Gesetztunterstütze Forderung" erkennen, die aber denke ich absolut ungerechtfertigt ist.Zitat von ElectricDreamBoy
Da wundert es mich dann nicht mehr wenn immer mehr Leute ihre teilweise sehr guten Programme nicht mehr weiterentwickeln wollen.
Ein Hinweis in dieser Art hätte es auch getan:
"Wäre es möglich das in der neuen Version einzubauen, in Bayern wird das nämlich so genutzt"
Meine Meinung
FMS-Master
ungeachtet der rechtlichen haltbarkeit der aussage "gültige richtlinie", ggf. zu erweitern "in bayern"
(wo ja z.B. auch das rauchverbot schärfer ist als woanders ;-) )
nochmals die frage an jochen:
gibt es eine möglichkeit unsere wünsche irgendwie zu realisieren?
seit einführung der ils (gesetz bayern !!!!!) laufen die uhren bei uns nochmals etwas anders als bisher schon.
und aus den bisher damit gesammelten erfahrungen wären
sprechwunsch = status 5, dringender sprechwunsch = status 9
sowie rückfärbung nach zeit aus status "c" für uns sehr sehr hilfreich.
gruß
edb
übrigends habe ich gestern gesehen, dass fms32pro auch den normalen und den dringenden sprechwunsch onboard hat.
Geändert von ElectricDreamBoy (20.07.2010 um 06:58 Uhr)
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