Sabbatjahr;)
So langsam werde ich mehr als sauer.....
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Hm, ich habe meinen Melder den ich hingeschickt hatte auch erst nach einiger Zeit, nach einigem Nachfragen wieder, und dann wurden noch Teile getauscht, die 1 a in Ordnung waren! Such dir doch nen anderen Fachhändler;)
Würde ich ja gerne, wenn ich den Melder wenigstens zurück bekommen würde!!!
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Hallo!
Das sind ja Zustände...!
Habt ihr denn keinen örtlichen Techniker für sowas, zu dem persönlicher Kontakt möglich ist?
Aus meiner Warte als Funktechniker gesehen sind jegliche Art vor "Fern-" bzw. "Versandgeschäft" eher befremdlich:
Ich habe gerne persönlichen Kontakt zu meinen Kunden - alleine schon aufgrund dessen das bei Fragen oder Problemen beide Seiten halt auch kurzfristig erreichbar sind.
Ebenso für eine fachliche Beratung was z.B. spezielle Anforderungen des Kunden angeht, ist erst möglich wenn ich vor Ort bin und die Anforderungen und möglichen Probleme sehe.
Freilich mache ich auch Versandgeschäfte - aber darin kann und will ich nicht mein Kerngebiet sehen. Nix geht über persönlichen Kundenkontakt.
Und schon ist es gar nicht mehr möglich das irgendwelche Geräte "verschwinden"!
Übrigens ist das grundsätzlich ein Unding, unabhängig ob es sich um ein BOS Gerät handelt oder was anderes. Nimm mal einem Taxiunternehmer das Funkgerät für nen halbes Jahr in "Reparaturverschleppung". Im Extremfall führt das u.U. dazu das es dem Taxiunternehmer schlichtweg die Existenz kostet.
Oder man denke an ausrüstungspflichtige Schiffe oder Flugzeuge...da kostet jeder Tag wo das Fug wech ist so richtig Asche!
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Zu der Zeit als ich den eingeschickt hatte, da hatte ich den Kontakt so noch nicht.
Leider ist der Patron Duo in dem guten Zustand heute ja nicht mehr zu finden :((
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Brief schreiben , Frist setzen , bei Verstreichen der Frist vergleichbares Ersatzgerät besorgen und versuchen , den Betrag einzufordern.
Das Rumgeheule im Forum kann im Übrigen für die Threadverfasser unangenehm ( = teuer ) werden - die Beiträge mancher Autoren kann man durchaus schon als geschäftsschädigend werten - denn die Verhältnissmäßigkeit ist hier nicht gegeben.
M
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