Hallo

Hab gelesen das bei den Digitalfunksender (Maßt) eine Notstrom Einspeisung vorhanden sein muss und diese im Bedarfsfall ( Ausfall Stromnetz) über ein Notstrom Aggregat gespeist wird. Die Gemeinde/Stadt muss dafür ein Notstrom Aggregat vorhalten. Dies auch für keine andere Zwecke eingesetzt werden darf. Laut dem Artikel muss es auch in max 15 min in Betrieb sein und einspeisen
Kann jemand sagen in welchem Gesetz dies geregelt ist ( wo es genau steht ) .


Gruß