Hi,

Wie der Titel schon sagt, geht es um die Beladung von Feuerwehrfahrzeug. Vorrangig Fahrzeuge nach alter Norm wie z.B. TLF 16/25, DLK 23/12, usw.

So steht z.B. in der Beladeliste des TLF 16/25 nach DIN 14 530, Teil 20, Ausgabe 03.1995 nichts von einem Beleuchtungssatz samt Stromerzeuger. Viele Fahrzeug sind mir aber schon mit Lichtmast und sonstigen elektrischen Einrichtungen begegnet. Wie sieht es gerade bei diesem Fahrzeug aus? Gehört ein Beleuchtungssatz zur Sonderbeladung oder wurde die damalige und bereits zurückgezogene Norm abgeändert? Gleiche Frage auch für die DLK 23/12 nach alter DIN 14 701, Teil 2, Ausgabe 04.1989. Auch hier wird nichts von Belüftungsgeräten, Beleuchtungssätzen und sonstigen evtl. wichtigen Ausrüstungsgegenständen erwähnt.

Nun frage ich mich, ob sich die Norm damals schon mehrfach gerändert haben oder ob die genannten Gegenständen zur Sonderbeladung gehören?

Gruß,
Oliver