Zitat Zitat von Feuermelder Beitrag anzeigen
Hi,

Wie der Titel schon sagt, geht es um die Beladung von Feuerwehrfahrzeug. Vorrangig Fahrzeuge nach alter Norm wie z.B. TLF 16/25, DLK 23/12, usw.

So steht z.B. in der Beladeliste des TLF 16/25 nach DIN 14 530, Teil 20, Ausgabe 03.1995 nichts von einem Beleuchtungssatz samt Stromerzeuger. Viele Fahrzeug sind mir aber schon mit Lichtmast und sonstigen elektrischen Einrichtungen begegnet. Wie sieht es gerade bei diesem Fahrzeug aus? Gehört ein Beleuchtungssatz zur Sonderbeladung oder wurde die damalige und bereits zurückgezogene Norm abgeändert? Gleiche Frage auch für die DLK 23/12 nach alter DIN 14 701, Teil 2, Ausgabe 04.1989. Auch hier wird nichts von Belüftungsgeräten, Beleuchtungssätzen und sonstigen evtl. wichtigen Ausrüstungsgegenständen erwähnt.

Nun frage ich mich, ob sich die Norm damals schon mehrfach gerändert haben oder ob die genannten Gegenständen zur Sonderbeladung gehören?

Gruß,
Oliver
Beim TLF gehörte nie ein Beleuchtungssatz dazu. Das sind Ergänzungen derer, die den Sinn eines TLF nicht wirklich verstanden haben und einen Erstangreifer ala aktuellem LF20 draus machen wollen. Damals war es halt einzig wichtig, viel Wasser zu haben. Das billigste Fahrzeug hierfür war das TLF16-25 (hat sogar Staffelbesatzung).

Die Lüftergescichte an den DLK hat sich eben erst nach Normenentwurf damals entwicklet und daher auf der DLK mitgeführt. Da man bis heute glaubt ein TLF und eine DLK sei eine gute Kombi (wofür auch immer), wird man wohl zukünftig mit TLF-TR und DLK mit 4 Mann am Einsatz stehen ;-)

Ein Erstangreifer ist halt min. ein LF10/6 (besser /10)