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Thema: Medikamentenausgabe im Sanitätsdienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    In Krankenhäusern gibt es eine Bedarfsmedikation. Der Arzt kann anordnen, dass in Bestimmten Fällen bestimmte Medikamente in einem gewissen Rahmen verabreicht werden dürfen, zum Beispiel: Bei Schmerzen: 30° Novalgin, max 4x tgl.. Natürlich gilt dies für einen speziellen Patient.
    Dazu gibt es eine allgemeine Liste, in der sich zum Beispiel Schlafmittel auf Pflanzenbasis, Abführmittel, Salben etc. befinden. Diese muss zwar (eigentlich)durch den Arzt festgelegt werden, ist aber nicht Patientenbezogen. Durch die Bank düfte es sich dabei um rezeptfreie Medikamente halten.

    Auf keinen Fall ist es erlaubt, dass Pflegepersonal eigenständig Medikamente anordnet und verteilt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    In Krankenhäusern gibt es eine Bedarfsmedikation. Der Arzt kann anordnen, dass in Bestimmten Fällen bestimmte Medikamente in einem gewissen Rahmen verabreicht werden dürfen, zum Beispiel: Bei Schmerzen: 30° Novalgin, max 4x tgl.. Natürlich gilt dies für einen speziellen Patient.
    Dazu gibt es eine allgemeine Liste, in der sich zum Beispiel Schlafmittel auf Pflanzenbasis, Abführmittel, Salben etc. befinden. Diese muss zwar (eigentlich)durch den Arzt festgelegt werden, ist aber nicht Patientenbezogen. Durch die Bank düfte es sich dabei um rezeptfreie Medikamente halten.

    Auf keinen Fall ist es erlaubt, dass Pflegepersonal eigenständig Medikamente anordnet und verteilt.
    Deswegn ja einleitend der Hinweis auf eine entsprechende Delgation. Die drei Beispiel sollen nur zeigen, das dies jeder anders handhabt.
    Von einer völlig eigenständigen Medikation durch Pflegepersonal ging ich nie aus.

    Gruß
    Simon

  3. #3
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    Hi, ich hätte zu dem ganzen Thema mal 'ne Frage:

    Wir haben auf unseren SAN-Rucksäcken immer eine Tube Fenistil-Gel drauf. Mir war immer nicht so ganz Wohl bei der Sache, weil mir als RS ja eigtl. die Befugnis fehlt, das "Zeug" zu verabreichen. Also dürfen ohne ärztliches Beisein KEIN Fenistil-Gel verabreicht werden?

    Denn lt. unserem BR-Leiter gibt es die Erlaubnis seitens des KV.
    Signatur auf Grund von Wartungsarbeiten außer Betrieb :)

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