Hallo!

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@Jürgen
Ich arbeite in Dortmund, bei Interesse kann ich dir das Chaos mal vorführen :-)
Tolle Tasten wie Sternchen, Kreise, Sonne und völlig nichtssagende Abkürzungen, die selbst in den Bedienungsanleitungen keinen logischen Schluss auf die Funktion zulassen.
Gerne doch - dann kann ich dir mal nen Gerät in die Hand drücken welches meine Definition von klarer Bedienung entspricht..:-)
Ich schick dir mal ne PM...

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Ausserdem, zeig mir mal einen Beamten des höheren Dienstes, der ein Funkgerät unfallfrei bedienen kann.
Höhöhö....
Naja, die können sich Ihre Geräte ja bedienen lassen...:-)
Aber grundsätzlich sehe ich da halt eine Abhängigkeit von den TR-BOS.
Denn nur Geräte gemäß TR-BOS werden in der Gerätekunde behandelt.
Jede überflüssige Funktion, oder gar fehlende Funktionsknöpfe mit Funktionen die man garnicht - oder aber nur durch Umwege durch's Menue (z.B. "Talk Around" oder "Repeater umgehen") erreichen kann, ist definitiv nicht pauschal als "bedienbar" anzusehen für jeden der einen normalen BOS-Funklehrgang gemacht hat.

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Das Kenwood hat auch die Option FM/PM, bis jetzt lief in FM alles perfekt und der "Modulations-DSP" im Gerät funktioniert auch in FM sehr gut. Steht ein Hubschrauber über meinem unbehaartem Haupte, hört man nur mich. Die Kollegen mit einem 10a müssen schon sehr laut brüllen, damit man sie verstehen kann.
Allerdings ist es nicht wirklich leicht.
Ja, das ist bei besseren Betriebsfunkgeräten bereits ein eingebautes Feature welches mit nem simplen Häckchen beim programmieren aktiviert werden kann.
Vor 40 Jahren kannte man sowas noch nicht...

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Eine andere "Teileinheit" einer Polizeibehörde benutzt sogar das Kenwood TH F7 bei Einsätzen in oder an Luftfahrzeugen. Das TH F7 wurde dementsprechend für den Betrieb in LFZ offiziell zugelassen.....ein Amateurfunkgerät...man höre und staune......geht doch :-)
Nunja...offiziell zugelassen...
Was bitte sagen denn die diversen Luftfahrtbehörden dazu? Ein Wisch mit Stempel von Polizeipräsident oder LZPD nen man durch lobbyistisches Elitekuscheln bekommen hat, reicht dafür i.d.R. nicht aus, wenn es um Betrieb in Luftfahrzeugen geht.

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Für den Schutzmann, der noch bereit ist ein paar Euro zu investieren, kann ich das Wouxun aber trotz aller Vorbehalte empfehlen. Man kann das Gerät so programmieren, dass der Benutzer nur noch Kanäle und die Leistung schalten kann....und es ist wirklich eine Erleichterung im täglichen Dienst.
Nunja, ich hatte mal nen KG-699E durchgecheckt...:
http://www.funktechnik-hueser.de/TMP...n%20KG699E.pdf
Es währe ausschließlich dann hinnehmbar, wenn man mittels Abgleichsoftware die Kisten so justieren könnte das zumindest die wirklich fatalen Werte bissel humaner werden.
Ob es aber solch eine Möglichkeit gibt, ist mir bis heute nicht bekannt.
Dieses Mustergerät, so wie es bei mir auf dem Tisch lag, würde ich für den Betrieb innerhalb von Europa generell ausschließen.
Wo es vielleicht noch passen würde, währe als preiswertes Betriebsfunkgerät im Outback oder Entwicklungsländern.
Da geht es garnicht mehr um TR-BOS. Vielmehr geht es darum das einige Oberwellen eine Reichweite haben die schon mit zugelassenen LPD's konkurrieren können!

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Zweifelsfrei funktioniert es betriebssicherer als das alte 10a.
Nun, das ist ja auch nicht verwunderlich - liegen schließlich knapp 40 Jahre zwischen.
Es gibt nur wirklich wenige Geräte die nach solch langer Zeit noch passabel funktionieren.
Hätte da z.B. noch einen HP141T Sichtgerät mit HP8555A Spektrumanalyzer Einschub.
Das ist halt unvergängliche Technik, die auch noch 2050 funktionieren wird.
Aber ein Fug10a....ähm...man sollte halt an den zuständigen Stellen das Einsehen haben das Neuanschaffungen kostengünstiger sind als Fug10a's alle paar Wochen soweit zusammenzustricken das sie wieder ne Woche halten.
Betriebsfunkgeräte sind nach 9 Jahren steuerrechtlich abgeschrieben, warum bitte steckt man noch unsummen in die Instandhaltung knapp 40 Jahre alter Technik?

Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
Damit hab ich es noch nie aus der U-Bahn zum Relais geschafft...mit dem Wouxun KG-UVD1P hat es schon brauchbar geklappt...is klar..mit 5 Watt Sendeleistung! Genau diese Reserve fehlt den völlig übertrieben leistungsbeschnittenen TR-BOS Dingern bei denen kein Akku mehr länger als 2-3 Stunden hält! Hauptsache die Verwaltungsvorschriften werden eingehalten, ob der BOS'ler damit auf der Strasse verka.....ist wie so oft zweitrangig.
Aha...da outest du dich gerade ein wenig.
Wieviel dB Unterschied liegen zwischen 1W und 5W?
Ein Anheben der Sendeleistung um 6dB, welches für eine verdoppelung der Reichweite nötig währe, währe schon mit 4W erreicht. Das eine dB mehr bringt rein garnix, belastet aber die Endstufe und den Akku - ausserdem nimmt die Gefahr von störender Beeinflussung im Nahbereich zu.

Und aus der U-Bahn hier in Dortmund herraus funken...naja...
Eines der 4m Relais wirst du nur sehr eingeschränkt von wenigen Bahnhöfen aus erreichen, warscheinlich sogar nur von den oberen Verteilerebenen.
Die 4m Relais sind ja auch garnicht dazu gedacht die U-Bahn mit abzudecken!

Was aber wohl funktioniert da unten ist der Tunnelfunk.
Und tagtäglich kann man sich daran erfreuen, wenn man den Kanal 90 UbG mal während eines City-Spazierganges im Ohr hat.
Gleichwelle zwischen Stadtrelais und U-Bahn auf dem selben Kanal hört sich vielerorts einfach nur gräßlich an.

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Ich denke, wer es nicht übertreibt und die Kirche im Dorf lässt, kann mit einem ruhigen Gewissen so ein Gerät verwenden, wenn er es betriebssicher beherrscht und verantwortlich damit umgeht. Der Anwender will daraus ja keinen pers. Nutzen ziehen. Er will wohl eher seine Arbeit besser machen und Verständigungsprobleme minimieren. Eine löbliche Einstellung! Im schlimmsten Fall wäre die Benutzung solcher Geräte durch berechtigte BOS Anwender nicht höher als ein Verstoß gegen "innerbetriebliche" Vorschriften anzusehen.
Mitnichten. Es geht bei solchen Geräten nichtmehr nur ausschließlich um innere Angelegenheiten der BOS!
Es geht vielmehr um Geräte die mehr können, als dem gemeinen Anwender zugetraut wird.
Das ist ein höchst international geregeltes Werk, welches vorschreibt wer welche Geräte betreiben darf.
Vergleiche z.B. das Phänomen Motorola AP73 (Afu) und GP68 (eher Betriebsfunk).
Beide fallen hier in Europa unter Afu, sind aber nicht als Betriebsfunk oder BOS zulassungsfähig. Schlicht aufgrund dessen, weil sie frei über Keypad bedienbar sind.
Nichtmal in Amerika selber sind diese Teile ausserhalb des Afu's geduldet!

Der Grund ist einfach, das lediglich die oberste Frequenzdirektive eines CEPT-Mitgliedlandes Frequenznutzungen gestatten darf. Und die Frequenznutzer dürfen nur diese Kanäle schalten können, die ihnen zur Frequenznutzung überlassen wurden.

Überspitzt gesagt: Ein Polizist der ein breitbandig abstimmbares Afu-Gerät benutzt, verstößt genauso gegen deutsches, europäisches und internationales Recht, als wenn er z.B. seine Dienstwaffe im Spint lässt und stattdessen sein Urlaubsmitbringsel mit zum Dienst nimmt - wass dann z.B. so aussehen könnte:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?...20081026192606

und wo sowas hier drinnen steckt...:
http://de.wikipedia.org/wiki/.500_S%26W

Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
Ich selbst habe schon mit Mitarbeitern des Bundesnetzagentur (Meßwagen) über ein AFU-Gerät im BOS gefunkt. Die waren zu meiner Verwunderung eher positiv überrascht und hatten mehr als Verständnis dafür, dass Kollegen im 21ten Jahrhundert keine Technik mehr aus den 70er Jahren verwenden wollen. Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Nunja, die Meßtrups solcher Behörden machen es weltweit ja nicht anders.
Wenn die sich Funkgeräte zum Dienstgebrauch besorgen, dann halt eines welches im Frequenz- und Funktionsumfang so ziemlich alles erschlägt was im Dienstgebrauch vorkommt.
Und wenn denen einer mit nem Afu-Gerät über den Weg läuft ohne eine entsprechende Lizens zu haben, schauen die sich die Person halt an und gucken wie kompetent er ist.
Ärger gibt's dann wenn der Mensch auf ner Frequenz funkt, auf welcher er nix verlohren hat und/oder sich dahingehend outet das er keine Ahnung davon hat wo er da rumfunk.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser