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Thema: Unterschied zwischen kommunal beschafften LF 16-TS und Bundfahrzeugen?

  1. #1
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    Unterschied zwischen kommunal beschafften LF 16-TS und Bundfahrzeugen?

    Hi,

    Wie der Titel oben schon aussagt, würde mich der Unterschied (sofern vorhanden) zwischen den damals kommunal beschafften und den vom Bund stationierten LF 16-TS interessieren.

    Gibt es da evtl. größere Unterschiede bei der Beladung bzw. Ausrüstung?

    Steht mittlerweile eigentlich fest, durch was die veralteten LF 16-TS ersetzt werden sollen?
    In Hamburg wurden ja die s.g. LF-KatS beschafft. Könnte das die neue Grundlage für neue Löschgruppenfahrzeuge im Katastrophenschutz sein?

    Gruß,
    Oliver
    Geändert von Feuermelder (30.04.2010 um 13:09 Uhr)

  2. #2
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    Hallo,
    Unterschiede sind mir keine bekannt bzw. habe keine Erfahrungen mit den Fahrzeugen.
    Ansonsten: http://www.lentner-gmbh.de/deutsch/l...s/lf-kats.html und http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_40...__LF-KatS.html
    Geändert von Gismo (30.04.2010 um 14:51 Uhr)

  3. #3
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    die neuen LF-Kats stehen ja wie oben schon geschrieben fest. auch die anzahl der zu beschaffenen fahrzeuge steht fest. gab ende letzen jahres mal ne offizielle pressemitteilung vom bbk.
    die frage ist nur der verteilungsschlüssel, aber den wird man wohl nie erfahren.
    irgendwann kommt hoffentlich mal ein anruf vom bbk->kreis->wehr und dann steht eins vor der tür - oder die ersatzbeschaffung wird für immer ein traum bleiben :/

    Gruß und schönen 1. Mai ;)
    Tüddeldraht - ein Mittel für jeden Zweck ;)

  4. #4
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    Also einen wesentlichen Unterschied kann ich dir bei unserem LF16-TS Bundfahrzeug nennen:

    Wir haben im Fahrzeug einen 800l Wassertank. Die "normalen" haben soweit ich weis keinen.

    Gruß Bablu

  5. #5
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    somit wäre es ja auch kein lf 16-ts mehr...

    bist du sicher, dass das fahrzeug nicht mittlerweile an die komune verkauft wurde?
    Tüddeldraht - ein Mittel für jeden Zweck ;)

  6. #6
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    Wir verfügen derzeit noch über ein Bund-LF und ein kommunales.

    Das kommunale mit Bj. 1985 verfügt über Bremsdruckerhaltung (wohl nachgerüstet), zwei Bosch FuG 10 (mit Stabakku) in Ladehalterungen (mittlerweile ersetzt durch drei FuG 10R in Ladehalterungen), Stromerzeuger, Beleuchtungssatz, Tauchpumpe, Motorkettensäge, FP 16/8 im Gegensatz zur FP 16/8-S vom Bund-Fahrzeug.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist ein Umbau eurerseits, kein Merkmal der Bundesfahrzeuge!
    Weiß der Bund von eurem Umbau?
    Ist kein umbau unsererseits. Die Gemeinde hats so vom Bund gekauft. Codeman hat recht es war mal ein Bundfahrzeug.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Bablu Beitrag anzeigen
    Ist kein umbau unsererseits. Die Gemeinde hats so vom Bund gekauft. Codeman hat recht es war mal ein Bundfahrzeug.
    Von wem soll der Umbau dann gewesen sein?
    Der Bund hat solche Umbauten weder durchgeführt noch genehmigt...
    Viele Grüße

    Christian

  9. #9
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    Zitat Zitat von Flesch Beitrag anzeigen
    Von wem soll der Umbau dann gewesen sein?
    Der Bund hat solche Umbauten weder durchgeführt noch genehmigt...
    Selber umgebaut, keinem was gesagt dann Fahrzeug übernommen?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
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    Ein Bund LF 16TS ist immer ein Bund LF16-TS und somit immer gleich vom Bund beschafft worden. (Wir reden von den alten Schätzen egal ob Rundhauber oder "IVECO Bauart"). Diese Fahrzeuge dürfen zur kommunalen Gefahrenabwehr mitbenutzt werden. Da gibt es jedoch Zusatzvereinbahrungen und Zahlungen wegen Zusatzversicherung (Fahrleistung) etc. in denen ich mich im Detail nicht so gut auskenne. Allgemein üblich vor allem wegen JF.

    Wir reden dabei ja von so einem Fahrzeug:

    http://www.truckenmueller.org/4/45/8659/8659.htm

    Sind die Fahrzeuge kommunal übernommen worden, so wurden diese im Originalzustand übernommen können aber danach umgebaut worden sein. Die Stadt / Kommune / Feuerwehr kann danach an dem Fahrzeug umbauen was die Fahrzeugbeladung und StVZO zulässt. Das Fahrzeug gehört ja danach dem Bund nicht mehr.

    Wenn die Stadt ein LF16TS (neue Bezeichnung LF20-TS) selbst beschafft, also bei einem Hersteller ordert, kann es völlig anders aussehen. Hier in Düsseldorf zB stehen TS Fahrzeuge die völlig anders ausschauen. Siehe www.truckenmueller.de -> Düsseldorf -> FF -> 16 Garath bzw. http://www.truckenmueller.org/4/45/8025/8025.htm

    Auch das ist ein LF16TS (LF20/6TS)

    Ich hoffe das hat dir geholfen ...

    Grüße

    David

  11. #11
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    wobei die 3teilige Schiebeleiter fehlt... wegen der Norm
    Tüddeldraht - ein Mittel für jeden Zweck ;)

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