"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ein Bund LF 16TS ist immer ein Bund LF16-TS und somit immer gleich vom Bund beschafft worden. (Wir reden von den alten Schätzen egal ob Rundhauber oder "IVECO Bauart"). Diese Fahrzeuge dürfen zur kommunalen Gefahrenabwehr mitbenutzt werden. Da gibt es jedoch Zusatzvereinbahrungen und Zahlungen wegen Zusatzversicherung (Fahrleistung) etc. in denen ich mich im Detail nicht so gut auskenne. Allgemein üblich vor allem wegen JF.
Wir reden dabei ja von so einem Fahrzeug:
http://www.truckenmueller.org/4/45/8659/8659.htm
Sind die Fahrzeuge kommunal übernommen worden, so wurden diese im Originalzustand übernommen können aber danach umgebaut worden sein. Die Stadt / Kommune / Feuerwehr kann danach an dem Fahrzeug umbauen was die Fahrzeugbeladung und StVZO zulässt. Das Fahrzeug gehört ja danach dem Bund nicht mehr.
Wenn die Stadt ein LF16TS (neue Bezeichnung LF20-TS) selbst beschafft, also bei einem Hersteller ordert, kann es völlig anders aussehen. Hier in Düsseldorf zB stehen TS Fahrzeuge die völlig anders ausschauen. Siehe www.truckenmueller.de -> Düsseldorf -> FF -> 16 Garath bzw. http://www.truckenmueller.org/4/45/8025/8025.htm
Auch das ist ein LF16TS (LF20/6TS)
Ich hoffe das hat dir geholfen ...
Grüße
David
wobei die 3teilige Schiebeleiter fehlt... wegen der Norm
Tüddeldraht - ein Mittel für jeden Zweck ;)
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