Tja, und was will uns das wieder mal sagen? Sämtliche Rundumkennleuchten sollten nur noch an Personen verkauft werden, die sich a) einer entsprechenden Behörde ausweisen können und b) dafür ein entsprechendes Interesse vorweisen können bzw. müssen.

Aber das wird alles nichts bringen so lange es eBay und Co. gibt, die niedliche kleine Partyblaulichter verkaufen, die man ganz einfach umrüsten kann damit sie auch auf´m Dach halten...