Hallo,
nachdem der Feuerwehrführerschein in Bayern ja schon am 16. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, wollt ich mal fragen, inwiefern bei eurer Freiwilligen Feuerwehr / Hilfsorganisation / Rettungsdienst / THW (in Bayern) dieser Führerschein (bis 4,75 t, also organisationsinterne Ausbildung und Prüfung) schon umgesetzt wird. Also konkret: Kann man diesen Führerschein in eurer Organisation erwerben? Bei meiner Feuerwehr und auch den umliegenden Organisationen ist der Führerschein nämlich noch nicht in Benutzung, was mich wundert, da seit dem Inkrafttreten ja schon fast ein halbes Jahr vergangen ist...
Für diejenigen, die sich noch nicht genau mit dem Feuerwehrführerschein in Bayern auskennen:
Es gibt zwei Arten des Feuerwehrführerscheins:
1. Feuerwehrführerschein bis 4,75 t (Landesregelung Bayern): der Leiter der Organisation ernennt einen Ausbilder und einen Prüfer innerhalb der Organisation. Ausbilder und Prüfer müssen über 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren im Besitz des Führerscheins C1 sein und dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. Die "Fahrschüler" müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein. Das Ausbildungsfahrzeug muss ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,0 - 4,75 t haben und ggf. mit zusätzlichen Seitenspiegeln ausgerüstet werden, so dass der Ausbilder Sicht nach hinten hat (für den Ausbilder/Beifahrer müssen keine Pedale vorhanden sein). Es müssen dann mit dem Ausbilder auf diesem Fahrzeug 4 Fahrstunden a 45 min durchgeführt werden. Dann gibt es eine Prüfungsfahrt a 60 min mit Ausbilder und Prüfer. Prüfer und Ausbilder füllen dann eine Bescheinigung aus, schicken diese an die Kreisverwaltungsbehörde und diese schickt dann die Bescheinigung über die Fahrerlaubnis an den (ehemaligen) "Fahrschüler". Zulässig ist dieser Führerschein nur bei Einsatz- und Übungsfahrten mit einem Fahrzeug der Feuerwehr/RD/THW, also keine Privatfahrzeuge bis 4,75 t!
=> total einfach!!! Kommandant ernennt zwei geeignete Kameraden zu Ausbilder/Prüfer, stellt ein passendes Fahrzeug zu Verfügung und los gehts. Das ganze kann in wenigen Stunden durchgeführt werden. Warum wird das nirgendwo angewendet??
2. "Feuerwehr-C1" bis 7,5 t (Bundesregelung): dieser Führerschein ist noch nicht umgesetzt! Es soll eine abgespeckte (ohne theoretischer Ausbildung und Prüfung) C1 Ausbildung in einer Fahrschule sein, die nach 2 Jahren in einen vollwertigen C1 umgeschrieben werden kann. D.h., dass in den ersten 2 Jahren der Führerschein nur im Rahmen von Einsatz- und Übungsfahrten innerhalb der Organisationen gültig ist, im Anschluss an die Umschreibung nach 2 Jahren ist er vollwertig und kann demnach auch privat genutzt werden.
Quellen/Links:
- http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...S_16102009.pdf
- http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...09_aktuell.pdf
Viele Grüße!
Stefan