Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Feuerwehrführerschein Bayern - Umsetzung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    21.01.2008
    Beiträge
    36

    Feuerwehrführerschein Bayern - Umsetzung

    Hallo,

    nachdem der Feuerwehrführerschein in Bayern ja schon am 16. Oktober 2009 in Kraft getreten ist, wollt ich mal fragen, inwiefern bei eurer Freiwilligen Feuerwehr / Hilfsorganisation / Rettungsdienst / THW (in Bayern) dieser Führerschein (bis 4,75 t, also organisationsinterne Ausbildung und Prüfung) schon umgesetzt wird. Also konkret: Kann man diesen Führerschein in eurer Organisation erwerben? Bei meiner Feuerwehr und auch den umliegenden Organisationen ist der Führerschein nämlich noch nicht in Benutzung, was mich wundert, da seit dem Inkrafttreten ja schon fast ein halbes Jahr vergangen ist...



    Für diejenigen, die sich noch nicht genau mit dem Feuerwehrführerschein in Bayern auskennen:
    Es gibt zwei Arten des Feuerwehrführerscheins:

    1. Feuerwehrführerschein bis 4,75 t (Landesregelung Bayern): der Leiter der Organisation ernennt einen Ausbilder und einen Prüfer innerhalb der Organisation. Ausbilder und Prüfer müssen über 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren im Besitz des Führerscheins C1 sein und dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben. Die "Fahrschüler" müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B sein. Das Ausbildungsfahrzeug muss ein zulässiges Gesamtgewicht von 4,0 - 4,75 t haben und ggf. mit zusätzlichen Seitenspiegeln ausgerüstet werden, so dass der Ausbilder Sicht nach hinten hat (für den Ausbilder/Beifahrer müssen keine Pedale vorhanden sein). Es müssen dann mit dem Ausbilder auf diesem Fahrzeug 4 Fahrstunden a 45 min durchgeführt werden. Dann gibt es eine Prüfungsfahrt a 60 min mit Ausbilder und Prüfer. Prüfer und Ausbilder füllen dann eine Bescheinigung aus, schicken diese an die Kreisverwaltungsbehörde und diese schickt dann die Bescheinigung über die Fahrerlaubnis an den (ehemaligen) "Fahrschüler". Zulässig ist dieser Führerschein nur bei Einsatz- und Übungsfahrten mit einem Fahrzeug der Feuerwehr/RD/THW, also keine Privatfahrzeuge bis 4,75 t!

    => total einfach!!! Kommandant ernennt zwei geeignete Kameraden zu Ausbilder/Prüfer, stellt ein passendes Fahrzeug zu Verfügung und los gehts. Das ganze kann in wenigen Stunden durchgeführt werden. Warum wird das nirgendwo angewendet??


    2. "Feuerwehr-C1" bis 7,5 t (Bundesregelung): dieser Führerschein ist noch nicht umgesetzt! Es soll eine abgespeckte (ohne theoretischer Ausbildung und Prüfung) C1 Ausbildung in einer Fahrschule sein, die nach 2 Jahren in einen vollwertigen C1 umgeschrieben werden kann. D.h., dass in den ersten 2 Jahren der Führerschein nur im Rahmen von Einsatz- und Übungsfahrten innerhalb der Organisationen gültig ist, im Anschluss an die Umschreibung nach 2 Jahren ist er vollwertig und kann demnach auch privat genutzt werden.


    Quellen/Links:
    - http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...S_16102009.pdf

    - http://www.lfv-bayern.de/cms/downloa...09_aktuell.pdf


    Viele Grüße!

    Stefan
    Geändert von stefan-ffw (01.04.2010 um 15:14 Uhr)

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen
    ...zulässiges Gesamtgewicht von 4,0 - 4,75 t...
    Mir fällt auf Anhieb jetzt kein Fahrzeug dazu ein, selbst unser LF8 von 1974 hat 5 Tonnen...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von stefan-ffw Beitrag anzeigen

    => total einfach!!! Kommandant ernennt zwei geeignete Kameraden zu Ausbilder/Prüfer, stellt ein passendes Fahrzeug zu Verfügung und los gehts. Das ganze kann in wenigen Stunden durchgeführt werden. Warum wird das nirgendwo angewendet??

    Vielleicht weil der ein oder andere Kommandant sich am überlegen ist wen er als geeignet empfindet. Und vielleicht überlegt auch der ein oder andere FA ob er wirklich im Falle eines Unfalles vor Gericht stehen will und sich fragen lassen muss was er dem Fahrschüler beigebracht hat oder auch nicht.

    Und wenn ich [urlhttp://www.fwnetz.de/2010/03/02/beobachtungen-bei-einem-gruppenfuhrerlehrgang/]das hier [/url] und den anonymen Artikel auf FW.de lese und ich schaue mir die mir vorliegende Urkunde aus dem Jahr 2010 an wo man in BY mit 28 (sic!) Stunden TM 1 und 2 (sic!) machen kann freue ich mich über jeden Tag wo in BY oder sonst wo kein Führerschein in Eigenregie gemacht wird.

    You got the license to kill..

    Die Gemeinden sollen endlich Ihre Hausaufgaben machen und die entsprechenden Führerscheine zahlen.

    Oder schaffen wir als nächstes die G 26 ab weil Sie zu viel kostet und unnötige Bürokratie birgt?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Oder schaffen wir als nächstes die G 26 ab weil Sie zu viel kostet und unnötige Bürokratie birgt?
    Wenn man die Basis darüber abstimmen ließe bestimmt ...

  5. #5
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    bei uns würde das schlicht am Fahrzeug scheitern, alle TSF haben max 3,5t und jedes TSF-W mind 5,5 eher 6,5t ,
    es gibt im ganzen Landkreis kein Fahrzeug zw. 4-4,75t , also eh keinen Bedarf für den Führerschein.

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wenn man die Basis darüber abstimmen ließe bestimmt ...
    Das ist ja das schlimme ... man hat über den Feuerwehrführerschein nie abstimmen lassen. Man hat nur auf die Marktschreier gehört.

    Ansonsten verkommt das ganze dann zu Dienst nach Neigungsgruppen :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Registriert seit
    21.01.2008
    Beiträge
    36
    Zitat Zitat von felix000 Beitrag anzeigen
    Mir fällt auf Anhieb jetzt kein Fahrzeug dazu ein, selbst unser LF8 von 1974 hat 5 Tonnen...
    ja, du hast recht, für LF 8 und ähnliche Fahrzeuge reicht der Feuerwehrführerschein bis 4,75 t nicht aus, dafür ist ja dann der vereinfachte "Feuerwehr-C1" bis 7,5 t gedacht. zwischen 4,0 - 4,75 t liegen in erster linie TSF oder TSF-W bei den Feuerwehren, und - ganz entscheidend - die Bayern-RTW's auf MB Sprinter bei den Rettungsdiensten...
    Geändert von stefan-ffw (01.04.2010 um 14:59 Uhr)

  8. #8
    Registriert seit
    21.01.2008
    Beiträge
    36
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Gerüchten zufolge soll übrigens in Bayern schon an einer ersten Nachbesserung der Verordnung gearbeitet werden.
    ja, das stimmt: bayern's innenminister joachim herrmann will den feuerwehrführerschein bis 7,5 t mit organisationsinterner ausbildung und prüfung durchboxen. zudem soll man anhänger ziehen dürfen, vergleichbar wäre das dann also mit einem C1E führerschein. ob das so irgendwann kommen wird steht aber noch in den sternen und selbst wenn, wird es wahrscheinlich jahre dauern.

    http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...rerschein.html

    @überhose: meinst du das? oder meinst du eine andere "nachbesserung der verordnung"??

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •