Schon heftig.
1. Kann ein Kompanie/Staffelchef/Stabszugführer eh FvD verteilen wie er will.
2. Kann der Kompanie/Staffelchef /Stabszugführer sich an den Rechtsberater der Division wenden.
Aber es gibt ja auch Leute die früher die gleichen Probleme hatten.
Grundlage ist die Sonderurlaubsverordnung.
§ 5 Urlaub für Zwecke der militärischen und zivilen Verteidigung und entsprechender Einrichtungen
Für die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen im Sinne des § 81 Abs. 2 des Soldatengesetzes und die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen von Organisationen der zivilen Verteidigung sowie im Falle des Einsatzes durch eine dieser Organisationen soll Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Das Gleiche gilt bei Heranziehung zum Feuerlöschdienst, bei Heranziehung zum Wasserwehr- oder Deichdienst einschließlich der von den örtlichen Wehrleitungen angeordneten Übungen sowie bei Heranziehung zum Bergwachtdienst oder zum Seenotrettungsdienst zwecks Rettung von Menschenleben und zum freiwilligen Sanitätsdienst bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach § 8.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.