Also Bundeswehr und FF DRK ASB THW etc etc sind und waren schon immer so ein Thema.
Einen Gesetzliche Grundlage das man von Dienst fern bleiben darf gibt es nicht.
In der Regel wird aber die schon erwähnte surlv bzw die ZDV 14/5 unter 73b (wo genau das gleiche steht) angewendet.
Es liegt aber im ermessen des Chefs ob er jmd gehen läßt oder nicht. Von daher mim Chef reden auf die 14/5 verweißen und schauen was passiert bzw sich mit dem Chef dann absprechen. Mehr isses nicht.
ein ehemaliger KpChef von mir ließ mich gehen da ich eine Führungsposition inne habe und hatte die Erlaubniss bei langen und großen Einsätzen bis zu 3 Tage fern vom Dienst zu bleiben. Auch nach Einsätzen durfte ich mir genug "Ruhezeit" genehmigen. Also weng schlafen und so.
Dankeschön.
Damit ist mir geholfen.
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
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