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Thema: Bei Bundeswehr Freistellung für FW-Einsätze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    Moin Alex,

    in welcher Vorschrift finden man das denn?
    Grüße J.
    Aber richtig lesen, da steht nicht du mußt freigestellt werden sondern man kann freigestellt werden, wenn dem Dienst nichts entgegen steht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    23.12.2006
    Beiträge
    126
    Also Bundeswehr und FF DRK ASB THW etc etc sind und waren schon immer so ein Thema.

    Einen Gesetzliche Grundlage das man von Dienst fern bleiben darf gibt es nicht.

    In der Regel wird aber die schon erwähnte surlv bzw die ZDV 14/5 unter 73b (wo genau das gleiche steht) angewendet.
    Es liegt aber im ermessen des Chefs ob er jmd gehen läßt oder nicht. Von daher mim Chef reden auf die 14/5 verweißen und schauen was passiert bzw sich mit dem Chef dann absprechen. Mehr isses nicht.
    ein ehemaliger KpChef von mir ließ mich gehen da ich eine Führungsposition inne habe und hatte die Erlaubniss bei langen und großen Einsätzen bis zu 3 Tage fern vom Dienst zu bleiben. Auch nach Einsätzen durfte ich mir genug "Ruhezeit" genehmigen. Also weng schlafen und so.

  3. #3
    Registriert seit
    12.07.2006
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    549
    Dankeschön.
    Damit ist mir geholfen.
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

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