Hi,

Zitat von
F64098
Und wer sind die "zuständigen Stellen" zur Aufzeichnung des 2m-Einsatzstellenfunks oder von zugewiesenen Sonderkanälen im, die lokal in WU oder WO betrieben werden?
MfG
Frank
Im zweifel immer ICH! ;-)
Nee, Spass beiseite:
Worauf Frank hinauswill ist das es durchaus vorkommt das auch untere Führungsebenen durchaus betriebsführende Stellen sein können. Wenn ich als EL den Kanal beantrage und
den Sprechfunkverkehrskreis in Betrieb nehme ist das mein Kanal...
Aus diesem Grunde haben zum beispiel die dienstlich gelieferten Funktische alle Größen für die alten Fernmeldezüge so ziemlich ALLE ein Tonbandgerät (meist son UHER ding) incl. Anpasselektronik für Funk fest eingebaut.
Auch in den meisten ELW2 und einigen ELW1 die ich kenne ich das vorgesehen...
Wobei ohne Zeitstempel der Beweiswert auch nur eingeschränkt ist...
Und selbst wenn ich nicht selbst die "leitende" STelle bin, so kann das mitschneiden zulässig und Sinnvoll sein. Zum beispiel nach Absprache bei einer Funkübung...
Aber BTT:
So ziemlich alle FuGs haben hinten einen Ausgang für den Hörerlautsprecher. Dieser kann je nach Eingang des Tonbandgerätes verwendet werden. Notfalls muss man halt noch mit einem kleinen Widerstandsnetzwerk dämpfen...
Gruß
Carsten
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