Also so wie ich das verstanden habe, ist der takt. Einsatzführer beim Einsatzstellenfunk immer der Betriebsführer, Ausnahme wäre lediglich dann, wenn der Einsatzstellenkanal direkten Kontakt zur Lst. hat.
Und somit müsste die Aufzeichnung im ELW nicht nur möglich, sondern ist ja schon eher verpflichtend, oder möchte das jemand ein Funkbetriebsbuch führen?