
Zitat von
Alex22
Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?

Zitat von
Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Art 9:
(1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen.
2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.
3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen.
4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
Zugegeben in Bayern sehr kurz und schwammig formuliert, aber auch da drin...
Anm.:Der im Vorbeitrag, auf den sich ja auch diese Frage bezog, angeführte Passus ist ein SINNzitat kein Wortzitat.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator