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Thema: Brandmeldeanlage: Vorschriften und Richtlinien

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    696
    ha allso dafür gibts vorschriften.


    * VDE 0100, 0800, 0833
    * VdS (Dachverband aller Sachversicherer)
    * UVV-Kassen
    * Feuerwehr
    * Ex-Schutz
    * Baurecht(IFBT)


    am besten da mal nach lesen :-)

    ich selbst erichte BMA anlagen .. Aber die Planung kommt aus eine Büro und die schreiben mir vor wo was am ende sein muss. allso genau ins deteil kann ich selbst nicht gehen.
    Gruß MasterOfFire

  2. #2
    Registriert seit
    30.04.2005
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    604
    Die Kennzeichnung einer BMA mit ner roten/gelben Blitzlampe ist nicht zwingend erforderlich. Kann aber aufgrund von Gefahrenpotential,oder schlechter Übersicht vorgeschrieben werden.

    Denn es ist nur die Rede davon, dass der Zugang, zur BMA gekennzeichnet sein muss. Also reicht auch ein reflektierendes Schild.

    Als Beispiel musste dir nur mal die BMA bei den Discounter anschauen. Die bauen meist so groß, dass die wg., den Bauvorschriften,keine BMA brauchen,und wenn die ne BMA haben,weil die irgendwo eingemietet sind, kommt man da so, mit dem Uni-schlüssel nicht immer rein.
    Ist bei uns ein riesiges Problem!

  3. #3
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    49
    Hi kunsti!

    Die detailierten Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und dann auch noch innerhalb der einzelnen Gemeinden, je nach Verordnung.
    Ich kann Dir zwei Beispiele mit auf den Weg geben:
    Großstadt XY in Bayern (BF) verlangt, dass der Alarm sofort bei der FEZ aufläuft, es sei denn, es ist ein Techniker am Werk. Allerdings darf dieser die Übertragungseinrichtung nicht selbst abschalten, sondern muss dies durch einen Mitarbeiter der BF machen lassen.
    Die kreisfreie Stadt aus der ich komme genehmigt auch BMAs mit einem "Voralarm". Das heißt, dass ein manueller Melder sofort bei der FEZ aufläuft, automatische Melder (egal welche Art) lösen einen hausinternen Alarm aus. Dieser hausinterne Alarm geht erst nach draußen weiter wenn entweder ein zweiter automatischer Melder mit auslöst, oder der Alarm nicht nach einer bestimmten Zeit quittiert wird.

    Zu der Sache mit der Blitzleuchte kann ich nur sagen, dass es bei uns einige Objekte gibt, die überhaupt keine optische Warneinrichtung besitzen. Frag mich aber bitte nicht warum - in meinen Augen macht das keinen Sinn. Und es ist ja wohl auch von Vorteil, wenn der Schlüsselkasten direkt bei der Blitzleuchte sitzt - oder halt umgekehrt, die Blitzleuchte direkt beim FSD...

    Grüße!
    Der Tod ist das in Kauf zu nehmende Risiko des Lebens...

  4. #4
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    Die Vorschriften sind nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern können auch von Kreis zu Kreis abweichen. Es gibt meistens die sogenannten "Aufschatbedingungen", die Brandschutzdienststelle ausgiebt. In ihr werden so Kleinigkeiten wie eine Blinkleuchte oder das Freischaltelement niedergelegt.
    Zu dem Handdruckmelder, ein Melder mit der Aufschrift Feuerwehr muss natürlich auf die Brandmeldeanlage wirken, diese wird dann an die Leitstelle durchgestellt. Der Melder Hausalarm wirkt zwar im Normalfall auch auf die BMA, bewirkt aber keinen externen Alarm. Wenn aber keine BMA mit externer Alarmierung vorhanden ist, findet man sehr häufig auch mal Druckknopfmelder mit der Beschriftung FEUERWEHR. Im übrigen soll auch die Farbe der Melder unterschiedlich sein (blau/rot)

    Mfg
    Tim

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