Die Vorschriften sind nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern können auch von Kreis zu Kreis abweichen. Es gibt meistens die sogenannten "Aufschatbedingungen", die Brandschutzdienststelle ausgiebt. In ihr werden so Kleinigkeiten wie eine Blinkleuchte oder das Freischaltelement niedergelegt.
Zu dem Handdruckmelder, ein Melder mit der Aufschrift Feuerwehr muss natürlich auf die Brandmeldeanlage wirken, diese wird dann an die Leitstelle durchgestellt. Der Melder Hausalarm wirkt zwar im Normalfall auch auf die BMA, bewirkt aber keinen externen Alarm. Wenn aber keine BMA mit externer Alarmierung vorhanden ist, findet man sehr häufig auch mal Druckknopfmelder mit der Beschriftung FEUERWEHR. Im übrigen soll auch die Farbe der Melder unterschiedlich sein (blau/rot)
Mfg
Tim




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