Zitat Zitat von echelon Beitrag anzeigen
Bastelheini hat in einem anderen Forum auch schon Antwort bekommen,ich greife dem einfach mal vor:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid...ienst_3zx.html

Nun scheint alles gesagt zu sein :-)

Ciao Echelon.
Wunderbar. Dann kann ich ja wohl doch ohne "Schmerzen" mein Funkgerät zunächst mal zum zuhören benutzen. *g*

Zitat Zitat von Bundesnetzagentur
Der Empfang von Amateurfunksendungen sowie der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedermann gestattet. Die Teilnahme am Amateurfunkdienst (Senden) erfordert jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung mit personengebundener Rufzeichenzuteilung.
Zitat Zitat von DO9TNT
Also erst Prüfung ablegen, Zulassung zur Teilnahme am Amateufunkdienst inkl. Rufzeichen bekommen und los gehts.
Bin schon fleissig am lernen. *g*

Euch allen vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Alexander