Hi kunsti!
Die detailierten Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und dann auch noch innerhalb der einzelnen Gemeinden, je nach Verordnung.
Ich kann Dir zwei Beispiele mit auf den Weg geben:
Großstadt XY in Bayern (BF) verlangt, dass der Alarm sofort bei der FEZ aufläuft, es sei denn, es ist ein Techniker am Werk. Allerdings darf dieser die Übertragungseinrichtung nicht selbst abschalten, sondern muss dies durch einen Mitarbeiter der BF machen lassen.
Die kreisfreie Stadt aus der ich komme genehmigt auch BMAs mit einem "Voralarm". Das heißt, dass ein manueller Melder sofort bei der FEZ aufläuft, automatische Melder (egal welche Art) lösen einen hausinternen Alarm aus. Dieser hausinterne Alarm geht erst nach draußen weiter wenn entweder ein zweiter automatischer Melder mit auslöst, oder der Alarm nicht nach einer bestimmten Zeit quittiert wird.
Zu der Sache mit der Blitzleuchte kann ich nur sagen, dass es bei uns einige Objekte gibt, die überhaupt keine optische Warneinrichtung besitzen. Frag mich aber bitte nicht warum - in meinen Augen macht das keinen Sinn. Und es ist ja wohl auch von Vorteil, wenn der Schlüsselkasten direkt bei der Blitzleuchte sitzt - oder halt umgekehrt, die Blitzleuchte direkt beim FSD...
Grüße!
Der Tod ist das in Kauf zu nehmende Risiko des Lebens...