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Thema: bos funk abhören

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Maxwells-law-user Beitrag anzeigen
    .....tja wenn man Amateurfunker ist und neben den Afu Geräten noch zwei scaner im Auto hat, dann hat man immer eine Ausrede, so geschehen gestern bei mir.
    Da konnten sogar die Special-cops der Schleierfahndung nichts sagen.
    AfuLizenz muss natürlich im Auto sein.
    War bei mir aber auch nur eine Kopie, Original ist immer zu Hause.....
    73 de DL1MRM
    Wenn man diesen Schwachsinn liest ....
    2 scan(n)er im Auto ?? Seit wann dürfen denn Funkamateure BOS Funk abhören ???

    Offensichtlich hast du auch kein Ahnung, was eine Schleierfahndung ist *rofl*

    DL1MRM ist gefakt.. den gibt es offiziell nicht

    lass es lieber sein - Troll
    Geändert von Ebi (08.01.2010 um 12:44 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Offensiochtlich hast du auch kein Ahnung, was eine Schleierfahndung ist *rofl*

    DL1MRM ist gefakt.. den gibt es offiziell nicht

    @ Ebi
    Hast Dich wohl selbst mal als Schleierfahnder betätig...*gg*

    @ All
    Aber wie ich Ebi kenne hat er mal das Rufzeichen kurz Überprüft, und Festgestellt das es nicht Vergeben ist...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
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    nicht nur ich, auch Florian 40

    das kann man ja ganz einfach hier nachsehen:
    http://ans.bundesnetzagentur.de/Amat...ufzeichen.aspx

    er ist auch schon mehrmals als DL1MRM @ xxxxx aufgetreten.. :-)


    und zur Schleierfahndung gibt es auch hierwas:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schleierfahndung

    e.
    Geändert von Ebi (08.01.2010 um 13:06 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    War mir beides bekannt...!

    So, muss mich nun weiter um die Vorbereitungen zum Schneeschipp Wochenende kümmern...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

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