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Geändert von denni999 (28.01.2010 um 14:31 Uhr)
Oh mann, da steht:
------zitat:
Mich würde aber mal interessieren was jetzt ist wenn man z.b.
in eine Polizei Konztolle kommt und der Scanner ist aus und
die Antenne ist ab...vielleicht sogar noch die Batterien raus.
Was ist dann?`?
Wie ist die Rechtslage dann??
---------
Lass es drauf an kommen, das wird dann ein cleverer Richter entscheiden, denn die Cops sind keine Richter.
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
h3 h3 und für so dumme schertze musste dan geld bezahlen, bekommst bewährung u.s.w
ich würds net machen .. glücklich wird keiner die cops haben Arbeit und du musst Zahlen :-(
absolutes no GO !!!
Gruß MasterOfFire
.....tja wenn man Amateurfunker ist und neben den Afu Geräten noch zwei scaner im Auto hat, dann hat man immer eine Ausrede, so geschehen gestern bei mir.
Da konnten sogar die Special-cops der Schleierfahndung nichts sagen.
AfuLizenz muss natürlich im Auto sein.
War bei mir aber auch nur eine Kopie, Original ist immer zu Hause.....
73 de DL1MRM
Amateurfunker ? Du meinst wohl Funkamateur.
Aber ist auch egal, denn das Rufzeichen DL1MRM welches Du genannt hast ist garnicht vergeben.
Zumindest noch nicht am 08.01.2010 um 12:17 Uhr.
Gruss Flo
Geändert von Ebi (08.01.2010 um 12:44 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
So meine ich das sich das ganze Thema im zuge der Umstellung auf TETRA eh erledigt. Was ein Glück und dann ist RUHE.
WARUM HABEN MÄNNER KEINE ORANGENHAUT...WEIL ES SCHEIßE AUSSIEHT!!!!
Moin,
der meint bestimme dies hier:
http://www.funkmagazin.de/25073.htm
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