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Thema: Alarmfahrten / Einsatzfahrten

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Jährliche Belehrung der StVO §§ 35, 38

    Hallo!

    Also bei uns gibt es eine jährliche Belehrung der StVO §§ 35, 38. Dies erfolgt durch die eigenen Fahlehrer der Feuerwehr (teils Beamte, teils Angestellte). Wer an dieser Belehrung in einem Kalenderjahr nicht teilnimmt darf keine Einsatzfahrzeuge mehr führen, bis er diese nachgeholt hat.

    Es macht Sinn, dass das Martinshorn die ganze Zeit durchläuft. Es könnten Fahrzeuge aus dem ruhenden Verkehr in den laufenden Verkehr eingreifen, da sie vorher das Einsatzfahrzeug nicht bemerkt haben. Allerdings gibt es auch Einsatzszenarien, wo es einsatztaktisch von Nachteil ist mit Sonderechten anzurücken. Beispiel hierfür: Person droht zu springen oder sonstige Suizidandrohungen.

    Jeder sollte sich bewusst sein welche Verantwortung er für sich und die Kameraden hat und er sollte so fahren, wie er es selbst verantworten kann.
    Florian XYZ verstanden, Ente!

  2. #2
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    Zitat Zitat von El Diablo Beitrag anzeigen
    Es macht Sinn, dass das Martinshorn die ganze Zeit durchläuft. Es könnten Fahrzeuge aus dem ruhenden Verkehr in den laufenden Verkehr eingreifen, da sie vorher das Einsatzfahrzeug nicht bemerkt haben.
    Dabei nimmst Du aber kein Wegerecht in Anspruch (den Du hättest auch ohne Blau + Horn Vorfahrt, da derjenige welcher aus dem ruhenden Verkehr kommt, Vorfahrt achten muss).
    Mir hat mal ein Rechtsanwalt (zudem RA gesagt) Blau + Horn ist nur dort von Nöten wo Du keine Vorfahrt hast, aber Vorfahrt haben willst (mit entsprechendem Vorlauf).

    Gruß
    Simon

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
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    2.942
    Und genau dieser "Vorlauf" macht die ganze Geschichte so interessant.

  4. #4
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Und genau dieser "Vorlauf" macht die ganze Geschichte so interessant.
    Was in der gängigen Rechtssprechung sich mit 3 Tonfolgen (ca. 15 sek) festgesetzt hat. Also durchaus eine vorrausschaubare Strecke.

    Gruß
    Simon

  5. #5
    pageboylover Gast
    15 Sekunden ?!

    Wenn man mit SOSI fahren will macht man Horn und RKL an und an der Einsatzstelle erst wieder aus.

    Alles andere ist rechtlich immer fragwürdig.

    Natürlich fährt auch bei uns keiner für Wasser im Kelleroder Ölspuren mit Sonder.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ich kann mich nicht erinnern, in Gesprächen mit NRW'lern irgendwann mal was von diesen Kraftfahrerfortbildungen/-belehrungen gehört zu haben. Wird das wirklich so durchgezogen (inkl. Nachweis)? Was ist mit Fahrern, die diesen Nachweis nicht erbringen können? Und warum sind die Nachweise der freiwilligen HiOrgs und der Träger von Einrichtungen des Blutspendedienste dem HVB vorzulegen, die der anderen aber nicht?
    Bei uns JA. Jedes Jahr das gleiche Spiel. Im Zweifel darf der, der nicht bei der Belehrung war, im Einsatzfall nicht fahren. Sinn oder Unsinn - Ich habe da so meine ganz eigene Meinung dazu. :-)

    Gruß
    CubeBall

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