Verstehe ich das jetzt richtig? Der gemeinnützige Verein LFV NRW betreibt eine gewerbliche Tochter "Phönix Hotel gGmbH" (wieso eigentlich gGmbH? Die sind doch offensichtlich gewerblich...). Diese gGmbH ist wegen massiver überschriftung der Baukosten insolvent. Nun ruft das Land die an den LFV gewährte Zahlung zurück.
Frage 1: Wie kann denn ein gemennütziger Verein, wie ein LFV, eine gewerbliche Tochter betreiben?
Frage 2: Wie ist es möglich, das Landesmittel von diesem LFV in eine gewerbliche Firma umgeleitet werden? Wenn das Geld vom Land originär für das Hotel bestimmt ist, dann stellt das Hotel auch den Antrag auf Förderung und bekommt das Geld und jetzt auch den Rückforderungsbescheid. Der LFV ist da eigentlich völlig raus....
Frage 3: "Dann melden wir halt Insolvenz an und machen einen neuen LFV auf, der schon vor dem Abschluss des Insolvenzverfahren die Mitgliedsgelder kassiert. Alle Mitglieder fordern Ihre gezahlten Gelder zurück und bringen sie in den neuen LFV ein"...
Was sagt eigentlich
1. das Insolvenzgericht zu dieser Insolvenzverschleppung?
2. das Insolvenzgericht zu dieser vorsätzlichen Herbeiführung einer Insolvenz? (Ich schmeiss mal den §283 Abs.1 Satz1 StGB in den Raum...)
3. das Finanzamt zu der verschleierung der gewerblichen Tätigkeit und somit zum Wegfall der Gemeinnützigkeit?
Ich bin mal gespannt, wie die Nummer ausgeht, bzw. ob (wie immer...) die Kleinen gehängt werden un die Großen (LFV-Vorstand) lässt man wieder laufen....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator