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Thema: Einparkhilfe im Gerätehaus

  1. #16
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    Ich hoffe doch, das liegt nur an der nicht vorhandenen Fahrerlaubnis?

  2. #17
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    Tatsache ist aber, dass bei mir in der FFW keine der Kameradinnen Fahrzeuge > 3.5t führen darf.
    Nun, wenn das führerscheinbedingt der Fall ist, dann gilt das ja nur für den öffentlichen Straßenraum. Und das ist in Fahrzeughalle nicht der Fall. Ein bisschen Fahrerausbildung würde vielleicht die Motivation auf einen LKW-Führerschein bei den Kolleginnen steigern...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #18
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    Wenn jedoch irgendein Schaden entsteht, und es kommt raus dass FW-Angehörige ohne Führerschein in der Fahrzeughalle kommunale Fahrzeuge bewegt haben...

  4. #19
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    Wenn so etwas natürlich per Dienstanweisung o.ä. ausdrücklich verboten ist, geht's natürlich nicht. Bei uns ist das nicht so. Dort dürfen - unter fachmännischer Aufsicht natürlich - auch mal unsere Youngsters große Autos fahren - auf dem Hof natürlich.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #20
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ich hoffe doch, das liegt nur an der nicht vorhandenen Fahrerlaubnis?
    Ja, das ist der ausschließliche Grund.
    Und da der Feuerwehrhof ohne Absperrung direkt an die Hauptstraße grenzt, ist auch für das Ein- /Ausparken eine Fahrerlaubnis erforderlich.

    Aber zum Thema: Wir diskutieren ebenfalls gerade mit weißer Farbe eine Hilfslinie auf dem Hallenboden anzubringen um das Einparken zu erleichtern.
    mein Name ist Programm

  6. #21
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    Dann ist ja gut ;-)


    Versucht bei der Farbe über den Bauhof an Straßenmarkierungsfarbe zu kommen.

  7. #22
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Versucht bei der Farbe über den Bauhof an Straßenmarkierungsfarbe zu kommen.
    Und bei Fahrzeugneubeschaffungen habt ihr 2 Striche - nene :)

    Dann lieber gutes Klebeband nehmen und alle 1-2 Jahre neu machen, soviel Arbeit isses ja nicht :D

  8. #23
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    Zitat Zitat von Newty Beitrag anzeigen
    Und bei Fahrzeugneubeschaffungen habt ihr 2 Striche - nene :)
    Wenn man alle Umrisse zentimetergenau markieren will, ja. Beschränkt man sich auf die weiter oben schon angesprochene "Vorderradnabenmarkierung", wird man in den meisten Hallen dort alles parken können, was man so rumstehen hat und noch kaufen wird.

  9. #24
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn man alle Umrisse zentimetergenau markieren will, ja. Beschränkt man sich auf die weiter oben schon angesprochene "Vorderradnabenmarkierung", wird man in den meisten Hallen dort alles parken können, was man so rumstehen hat und noch kaufen wird.
    In meiner alten Wehr wird ein 33-Jahre alter Deutz Rüstwagen durch einen Artego von Mercedes ersetzt. Da wird die Radnarbe nicht passen und man darf als Fahrer raten... Dann lieber den Kleber abziehen und neumachen, so meine Meinung ^^

  10. #25
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    Dann ist eure Halle zu klein :-)

    Unsere Erfahrungen hier (FW, aber auch Bauhof mit täglicher Hallennutzung, dort hab ich nachgehört daher die späte Antwort) sind, dass
    a) normales Klebeband ungeeignet ist (hält keine 3 Überfahrungen aus)
    b) spezielles Klebeband (wie z.B. http://www.beschaffung.de/DE/Produkt..._35_33280.html) dagegen sehr gut hält (wenn man nicht unbedingt mit den Vorderrädern drauf stehend lenkt), die Eigenschaften des Bodens nicht negativ verändert (Rutschfestigkeit), beim Ablösen aber genauso hartnäckig wie Farbe ist, dabei aber teurer.

  11. #26
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    Ich denke mal neues Gerätehaus, dann aber Richtig

    Für die Längenmarkierung

    http://www.absperrtechnik24.de/Boden...poschwelle.htm

    Quer montiert, sieht sauber aus

    dann noch

    http://www.absperrtechnik24.de/Marki...50+x+32+mm.htm

    Als Richtungsweiser

    Macht dann unterm Strich knappe 500 Euro plus Steuer und sieht sauber aus
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  12. #27
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    Sieht sauber aus...

    ... und "freut" die Unfallkasse, die in der GUV-I 8554 ein bisschen was zu Stolperstellen schreibt (http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...orm/I_8554.pdf ab S. 33)

  13. #28
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    Da steht nur was über die Rutschemmung des Bodens, Schwellen darf ich anbringen
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  14. #29
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Sieht sauber aus...

    ... und "freut" die Unfallkasse, die in der GUV-I 8554 ein bisschen was zu Stolperstellen schreibt (http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...orm/I_8554.pdf ab S. 33)
    Wobei sich die Frage stellt ob der Stellplatz als solcher ein Verkehrsweg ist.

    Entweder steht ein Fahrzeug drauf oder alle Leute sind ausgerückt :-)

    Und wenn ich das ganze dann in hell und reflexite und alles drum und dran nehme gewinne ich mehr als das ich verliere.

    Wir hatten / haben das auch an 2 Stellen.

    Einmal damit man mit dem ELW keinen Durchbruch macht und einmal damit man mit dem TLF nicht den Pulveranhänger zu Klump fährt.

    Ist halt alles eine Frage der Abwägung..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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