Sieht sauber aus...
... und "freut" die Unfallkasse, die in der GUV-I 8554 ein bisschen was zu Stolperstellen schreibt (http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...orm/I_8554.pdf ab S. 33)
Sieht sauber aus...
... und "freut" die Unfallkasse, die in der GUV-I 8554 ein bisschen was zu Stolperstellen schreibt (http://regelwerk.unfallkassen.de/reg...orm/I_8554.pdf ab S. 33)
Da steht nur was über die Rutschemmung des Bodens, Schwellen darf ich anbringen
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Wobei sich die Frage stellt ob der Stellplatz als solcher ein Verkehrsweg ist.
Entweder steht ein Fahrzeug drauf oder alle Leute sind ausgerückt :-)
Und wenn ich das ganze dann in hell und reflexite und alles drum und dran nehme gewinne ich mehr als das ich verliere.
Wir hatten / haben das auch an 2 Stellen.
Einmal damit man mit dem ELW keinen Durchbruch macht und einmal damit man mit dem TLF nicht den Pulveranhänger zu Klump fährt.
Ist halt alles eine Frage der Abwägung..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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