Hi,
zuerst einmal:
Sonderrechte kann man nicht erlauben, sondern entweder hat mn Sie oder nicht.
(Sonderechte sind selbst eine "Erlaubnis")
Sonderrechte nach §35 STVO kannst du in Tschechien keinesfalls in Anspruch nehmen!
Diese kannst du NUR innerhalb des deutschen Staatsgebietes nutzen!
Natürlich kann es Regelungen seitens der Tschechischen Seite geben, die dir ähnliche Rechte einräumen wie es der §35 STVO in DL tut.
Dies geschieht aber in der Regel entweder durch Bilatererale Abkommen oder Sondergenehmigungen, die bestimmte Einsatzfahrzeuge in bestimmten Fällen den Innertschechischen Fahrzeugen gleichstellen.
Damit darfst du dann genau dasselbe wie die Tschechischen Fahrzeuge!
(Das KANN aber deutlich anders sein als die Deutschen Regelungen!!!)
So eine Regelung ist aber keinesfalls PAuschal, sondern immer Beschränkt!
Deshalb gibt es auch pauschal keine Richtige Antwort! Sicherlich wird es Fahrzeuge geben die das können...
Daher sollte für dich gelten:
Solange DU keine Schriftliche Bestätigung über das Bestehen einer FÜR DICH zutreffenden Sonderregelung hast UND eine Ausreichende Unterweisung in die REchtslage für Einsatzfahrten in Tschechien hast, solltest du NIEMALS Sonderrechte dort in Anspruch nehmen wollen.
Gruß
Carsten
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