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Thema: Ausgemustert trotzdem Bf oder Polizeilaufbahn?

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  1. #1
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    Zum Thema Datenschutz:
    Die Ärzte dort unterliegen natürlich der Schweigepflicht, ich habe mich aber bei meiner Ausmusterung genauer erkundigt:
    Die gesamten Daten zur Untersuchung, die Ergebnisse etc. werden nach Aushändigung der "Ausmusterungsurkunde" vernichtet.

    Wenn man dich fragt, wieso du nicht gedient hast, kannst du ja anführen, dass du aus dir nicht nachvollziehbaren Gründen ausgemustert wurdest. Fertig.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  2. #2
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Die gesamten Daten zur Untersuchung, die Ergebnisse etc. werden nach Aushändigung der "Ausmusterungsurkunde" vernichtet.
    Nicht ganz richtig.
    Ich habe lange genug in diesem Bereich gearbeitet,
    also dem Sanitätsbereich beim Bund.

    Die Unterlagen werden erst archiviert und dann vernichtet.
    Diese Archivierung wird mit ALLEN medizinischen Unterlagen gemacht.


    Ich kann gleich mal raussuchen, wie das hieß wo die Sachen archiviert werde, bin nämlich schon 2 Jahre ausgeschieden, deswegen habe ich das verdrängt :-D
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  3. #3
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    Zu mir hieß es wörtlich
    "Sie müssen das gut aufheben, weil wir alle Unterlagen sofort komplett vernichten werden, sodass wir später keinen Zugriff mehr auf die Daten haben!"

    Dann hat mich die Frau Obersterzieherin (konnte die vielleicht schimpfen!) angelogen!
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  4. #4
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    mhhh, das was ABC....meint wäre ne schlecht ;)

    echt klasse das Forum,....einmalig, sofort antworten dagewesen!

    Super!

  5. #5
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    265
    ich bin T1 gemustert worden,aber nie gezogen worden,
    was soll ich denn in bewerbungsgesprächen sagen? ich kann ja nichts dafür das nie mehr was kam vom bund.
    also einfach sagen,du wurdest nie gezogen, was ja bei den wenigen soldaten recht wahrscheinlich geworden ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    ich bin T1 gemustert worden,aber nie gezogen worden,
    was soll ich denn in bewerbungsgesprächen sagen? ich kann ja nichts dafür das nie mehr was kam vom bund.
    also einfach sagen,du wurdest nie gezogen, was ja bei den wenigen soldaten recht wahrscheinlich geworden ist.
    Hi,

    >recht Wahrscheinlich< würde ich nicht unbedingt sagen...
    Aber auf eine "reale Chance" einer Nichteinziehung können wir uns einigen ;-)
    Bei "Nichtersatzdienstleistenden" mittlerweile bestimmt 25%
    (Freigestellte fallen aus der Rechnung raus, geauso wie Ausgemusterte.)

    Bei Kriegsdienstverweigerern aber immer noch eine Dienstquote von nahe 100%!

    Ich kenne selbst "Wehrberater" die daher mittlerweile ganz offen und ehrlich folgendes Empfehlen:

    1. Wer KatS machen will sollte sich weiterhin früh darum kümmern. Es wird zwar mittlerweile, wenn man freundlich anfragt, bei Interesse für KatS eine Einberufung zurückgenommen (Nach Einberufung kann kein Freistellungsantrag mehr gestellt werden) - Ist aber ermessenssache des Sachbearbeiters und reine gefälligkeit ohne Rechtsanspruch.
    Bis zur Musterung hat man im allgemeinen aber auf jeden Fall Zeit. Will man das nicht schon aus Interesse machen sollte man das Ergebniss der Musterung abwarten. Evtl. ist man dann schon raus.

    2. Wer eine bestimte Laufbahn/Stelle bei der BW oder im Zivildienst anstrebt soll sich ebendfalls möglichst früh selber darum kümmern...

    3. Wer am liebsten gar nichts machen möchte und bereit ist ein wenig auf "Risiko" zu spielen wartet am besten ab ob er überhaupt eine Einladung zur Musterung bekommt. Wenn er die bekommt und nicht ausgemustert wird, dann überlegt er sich ob er im Falle eines Falles Zivildienst oder doch lieber BW machen möchte.
    Der BW-Interessierte wartet einfach hoffend auf seinen 23en Geburtstag.
    Der Zivi-Interessent schreibt seine KDV-Erklärung -Schickt die aber NICHT ab- sondern wartet ebendfalls auf Nachricht. Kommt die Einberufung schickt er die Verweigerung SOFORT allerspätestens am nächsten Tag als Einschreiben ab.

    Sobald die KDV-Erklärung abgeschickt ist geht die Chance auf Nichtheranziehung für einen tauglichen sofort gegen NULL. Geht man aber nach Schritt 3 vor, so erhält man sich die volle Chance. Die Einberufung bedeutet ja das man verloren hat. Rechtlich gilt aber der Einberufungsbefehl erst acht Tage nach dem Absenden als "Zugestellt", so dass die KDV Erklärung juristisch gesehen VOR dem Einberufungsbefehl eintrifft und somit in der Regel aufschiebende Wirkung hat.

    Fand das sehr Interessant, das ausgerechnet DIESE Herren das so erzählten ;-)
    Aber nach allem was ich gehört habe ist das so in der Tat wirklich die optimale Vorgehensweise (wenn man 100% Legal bleiben will).
    Habe aber nur mit einem Ohr zugehört da ich bereits mehr als 50% meiner Mindestzeit im KatS rum hatte ;-) Ist auch schon ein paar Jährchen her...
    (Wobei ich aber mittlerweile glaube das der Hintergedanke dabei ist: Lasset diejenigen die eh NULL-BOCK haben lieber zuhause bleiben, so das unter den wenigen der größte Teil motiviert ist - so das beide Seiten etwas davon haben)

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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