
Zitat von
Astra12
ich bin T1 gemustert worden,aber nie gezogen worden,
was soll ich denn in bewerbungsgesprächen sagen? ich kann ja nichts dafür das nie mehr was kam vom bund.
also einfach sagen,du wurdest nie gezogen, was ja bei den wenigen soldaten recht wahrscheinlich geworden ist.
Hi,
>recht Wahrscheinlich< würde ich nicht unbedingt sagen...
Aber auf eine "reale Chance" einer Nichteinziehung können wir uns einigen ;-)
Bei "Nichtersatzdienstleistenden" mittlerweile bestimmt 25%
(Freigestellte fallen aus der Rechnung raus, geauso wie Ausgemusterte.)
Bei Kriegsdienstverweigerern aber immer noch eine Dienstquote von nahe 100%!
Ich kenne selbst "Wehrberater" die daher mittlerweile ganz offen und ehrlich folgendes Empfehlen:
1. Wer KatS machen will sollte sich weiterhin früh darum kümmern. Es wird zwar mittlerweile, wenn man freundlich anfragt, bei Interesse für KatS eine Einberufung zurückgenommen (Nach Einberufung kann kein Freistellungsantrag mehr gestellt werden) - Ist aber ermessenssache des Sachbearbeiters und reine gefälligkeit ohne Rechtsanspruch.
Bis zur Musterung hat man im allgemeinen aber auf jeden Fall Zeit. Will man das nicht schon aus Interesse machen sollte man das Ergebniss der Musterung abwarten. Evtl. ist man dann schon raus.
2. Wer eine bestimte Laufbahn/Stelle bei der BW oder im Zivildienst anstrebt soll sich ebendfalls möglichst früh selber darum kümmern...
3. Wer am liebsten gar nichts machen möchte und bereit ist ein wenig auf "Risiko" zu spielen wartet am besten ab ob er überhaupt eine Einladung zur Musterung bekommt. Wenn er die bekommt und nicht ausgemustert wird, dann überlegt er sich ob er im Falle eines Falles Zivildienst oder doch lieber BW machen möchte.
Der BW-Interessierte wartet einfach hoffend auf seinen 23en Geburtstag.
Der Zivi-Interessent schreibt seine KDV-Erklärung -Schickt die aber NICHT ab- sondern wartet ebendfalls auf Nachricht. Kommt die Einberufung schickt er die Verweigerung SOFORT allerspätestens am nächsten Tag als Einschreiben ab.
Sobald die KDV-Erklärung abgeschickt ist geht die Chance auf Nichtheranziehung für einen tauglichen sofort gegen NULL. Geht man aber nach Schritt 3 vor, so erhält man sich die volle Chance. Die Einberufung bedeutet ja das man verloren hat. Rechtlich gilt aber der Einberufungsbefehl erst acht Tage nach dem Absenden als "Zugestellt", so dass die KDV Erklärung juristisch gesehen VOR dem Einberufungsbefehl eintrifft und somit in der Regel aufschiebende Wirkung hat.
Fand das sehr Interessant, das ausgerechnet DIESE Herren das so erzählten ;-)
Aber nach allem was ich gehört habe ist das so in der Tat wirklich die optimale Vorgehensweise (wenn man 100% Legal bleiben will).
Habe aber nur mit einem Ohr zugehört da ich bereits mehr als 50% meiner Mindestzeit im KatS rum hatte ;-) Ist auch schon ein paar Jährchen her...
(Wobei ich aber mittlerweile glaube das der Hintergedanke dabei ist: Lasset diejenigen die eh NULL-BOCK haben lieber zuhause bleiben, so das unter den wenigen der größte Teil motiviert ist - so das beide Seiten etwas davon haben)
Gruß
Carsten
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