Hi,
nicht die Lehrgänge sind das entscheidende... Die BERUFUNG!
Wobei eine Berufung natürlich nur beim vorliegen einer entsprechenden Qualifikation erfolgen sollte!
Und der Einsatzleiter ergibt sich eh immer aus der Situation.
Ob das jetzt aber Amtsanmaßung ist wenn du dich "als etwas anderes" ausgibst weiß ich gerade nicht, kommt vieleicht auch auf das "Amt" an was du simulierst.
(Stadtbrandinspektor ist z.B. ein Ehrenbeamter mit gewissen Rechten - Da könnte ich mir den Tatbestand als erfüllt ansehen. Bei einem einfachen Trupp-oder Gruppenführer vieleicht nicht! - Zumal das ja kein Amt sondern eine Funktion ist...)
Gibst du aber zum Beispiel im Einsatz vor eine Funktion zu haben, die nicht du aber nicht hast, so kann es durchaus passieren das du im Falle des Falles vor Kadi landest. Sowohl Strafrechtlich als auch Zivilrechtlich! Wobei sich die Folgen dann natürlich unterscheiden, je nachdme ob du die Quali hattest oder nicht. (ob also nur die Formelle Berufung fehlte oder du nur ein reiner Angeber bist)
Gruß
Carsten
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